Landesgerichtsakten, Rückstellungskommission
Die Akten der Rückstellungskommissionen stammen aus dem Archiv des Landesgerichts, in dessen Zuständigkeit die Verfahren nach dem 3. Rückstellungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 54/1947) fielen. Wann genau diese Akten in den Bestand des Salzburger Landesarchivs kamen, ist unklar. Der relativ ungeordnete Bestand der Rückstellungskommission umfasst sämtliche Anträge zur Rückstellung entzogener Vermögen in der NS-Zeit. Wie beim Bestand Vermögenssicherung (vgl. Vermögenssicherung) ausgeführt ist eine teilweise Überlappung der Bestände feststellbar, sodass der Umfang der Rückstellungsakten im Vergleich zum Umfang der Vermögenssicherungsakten gering ist. Die auf einer ersten Auswertung von Albert Lichtblau fußenden Angaben zum Bestand geben lediglich die Namen der Streitparteien und z.T. die Streitsache (etwa "Rückstellung eines Unternehmens", "Rückstellung eines Bildwerks", "Rückstellung EZ ..." etc.) an. Datenschutz/Sperrfrist
- EHRI
- Archief
- at-001944-30001304
- tribunal / cour de justice
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer