Opferfürsorgeakten
Die personenbezogenen Akten der Opferfürsorge unterliegen der 100-jährigen Sperrfrist. Einsichtnahme für wissenschaftliche Zwecke nur nach Rücksprache mit der Archivdirektion. Die Anträge der Opferfürsorge fielen in die Zuständigkeit der Abteilung III der Salzburger Landesregierung und wurden dem Salzburger Landesarchiv von dieser Behörde übergeben. Im Bestand Opferfürsorgeakten finden sich sowohl die positiv als auch die negativ entschiedenen Anträge der Personen nach dem Opferfürsorgegesetz (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Akten, die noch lebende Anspruchsberechtigte betreffen, befinden sich noch im Amt der Salzburger Landesregierung (vgl. Opferfürsorge-Akten Salzburg)
- EHRI
- Archief
- at-001944-30001604
- Welfare
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer