Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
Geschichte des Bestandsbildners Zuständigkeit für kulturpolitische und wissenschaftliche Fragen, soweit nicht Ländersache, zunächst beim Reichsamt (seit 1919 Reichsministerium) des Innern; durch Erlass des Reichspräsidenten vom 01.05.1934 Übergang der nach Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in den Bereichen Wissenschaft, Erziehung, Unterricht, Volksbildung und Kirchen verbliebenen Kompetenzen an das neugegründete Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung; zugleich Vereinigung mit dem preußisches Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung; Kultusministerien der nichtpreußischen Länder zu Mittelbehörden degradiert; zuständig in Kirchenfragen ab Juli 1935 das neugegründete Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten. Erschliessungszustand 6 Findbücher (1960), Findbuch (1992), vorläufiges Verzeichnis (2001);  noch unverzeichnet: ca. 1 lfm Zitierweise BArch R 4901/... Geschichte des Bestandsbildners Zuständigkeit für kulturpolitische und wissenschaftliche Fragen, soweit nicht Ländersache, zunächst beim Reichsamt (seit 1919 Reichsministerium) des Innern; durch Erlass des Reichspräsidenten vom 1. Mai 1934 Übergang der nach Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in den Bereichen Wissenschaft, Erziehung, Unterricht, Volksbildung und Kirchen verbliebenen Kompetenzen an das neugegründete Reichsministe‧rium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (REM); zugleich Vereinigung mit dem preußi‧schen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung; Kultusministerien der nichtpreußischen Länder zu Mittelbehörden degradiert; zuständig in Kirchenfragen ab Juli 1935 das neugegründete Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten.
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_4901
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