Steinhoff, Johannes
Geschichte des Bestandsbildners geboren am: 15. Sept. 1913, gest. am 21. Febr. 1994 1934: Eintritt in die Reichsmarine 1936: Wechsel zur Luftwaffe 1936: Ernennung zum Leutnant 1939: Ernennung zum Oberleutnant 1942: Ernennung zum Hauptmann 1943: Ernennung zum Major 1943: Ernennung zum Oberstleutnant 1944: Ernennung zum Oberst 1952 - 1954: Angestellter im Amt Blank 1956: Eintritt in die Bundeswehr als Oberst 1958: Ernennung zum Brigadegeneral 1960 - 1963: Vertreter der BRD als deutscher Bevollmächtigter im Militärausschuss der NATO 1962: Ernennung zum Generalmajor 1965: Ernennung zum Chief of Staff der Allied Air Forces Central Europe 1965: Ernennung zum Generalleutnant 1966: Ernennung zum InspL 1971: Ernennung zum General 1971 - 1974: Vorsitzender des NATO-Militärausschusses Ehrungen: Eisernes Kreuz (1939) II. und I. Klasse Ehrenpokal für besondere Leistung im Luftkrieg Frontflugspange für Jagdflieger in Gold mit Anhänger Einsatzzahl „900" Verwundetenabzeichen (1939) in Gold Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern [5] Ritterkreuz am 30. August 1941 Eichenlaub am 2. September 1942 (115. Verleihung) Schwerter am 28. Juli 1944 (82. Verleihung) Großoffizier des Verdienstordens der Italienischen Republik 1967 Großes Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland mit Stern und Schulterband am 4. Juli 1972 Legion of Merit Kommandeur der französischen Ehrenlegion Inhaltliche Charakterisierung Neben persönlichen Unterlagen enthält der Nachlass vor allem Vorträge, Korrespondenzen, Materialsammlungen und Unterlagen zu Militärfachlichen Themen. In geringerem Umfang ist auch das persönliche Mitwirken Gen. Steinhoffs in verschiedenen Vereinen, dem Aufsichtsrat der Dornier AG sowie bei der Herausgabe der Zeitschriften NATO´s Fifteen/ Sixteen Nations's dokumentiert. Vorarchivische Ordnung Keine Auskunft möglich über die vorarchivische Ordnung, weil der Nachlass vorbearbeitet übernommen wurde Umfang, Erläuterung 35 AE Zitierweise BArch N 885/... Besondere Benutzungsbedingungen Die Benutzung des Nachlasses setzt die persönliche Zustimmung des Rechtsnachfolgers Gen. Steinhoffs voraus. Mit Rücksicht auf die noch bis 2064 andauernden Schutzrechte nach dem Urheberrecht ist die Verwendung veröffentlichter Teile des Nachlasses mit dem Ziel der Veröffentlichung nur mit Zustimmung des Rechtsnachfolgers möglich.
- EHRI
- Archief
- de-002525-n_885
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer