SS- und Polizeigerichtsbarkeit
Geschichte des Bestandsbildners Kurzfassung: In den Jahren 1933-1934 erhielt die SS eine eigene Disziplinargerichtsbarkeit, für die - wie auch für die Ehrengerichtsbarkeit - das dem Reichsführer-SS direkt unterstellte SS-Gericht als oberste Dienststelle zuständig war. In Konkurrenz zur Kriegsgerichtsbarkeit wurde durch Verordnung vom 17. Oktober 1939 eine Sonderstrafgerichtsbarkeit der SS und Polizei ...