Geschichte des Bestandsbildners Aufgaben und Organisation: Nach Art. 65 GG, der in entsprechenden Formulierungen der Geschäftsordnung der Bundesregierung (BReg.) ausgeformt wurde, bestimmt der Bundeskanzler (BK) die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Darüber hinaus hat er auf die Einheitlichkeit der Geschäftsführung der BReg. hinzuwirken. Formal lassen sich die Funktionen des ...
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