Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums.- Bildbestand
Am 7. Oktober 1939 nach der Eroberung Polens durch Führererlass Einsetzung des Reichsführers-SS als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKFV); Aufgaben waren die Umsiedlung deutscher Minderheiten aus dem Ausland und ihre Ansiedlung in den einge‧gliederten Gebieten sowie die Ausschaltung "schädigenden Einflusses von volksfremden Bevölkerungsteilen"; zur Lösung regionaler Aufgaben ...