Bundesanstalt für Arbeit
Geschichte des Bestandsbildners Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) wurde durch Gesetz vom 10. März 1952 (BGBl. I S. 123) am 1. Mai 1952 unter der Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung" als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des BMA. Ihre Selbstverwaltungsorgane setzen sich zu je einem Drittel ...



