Bundesministerium der Justiz.- Organisationsunterlagen
Geschichte des Bestandsbildners Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) nahm am 20. September 1949 in Bonn seine Tätigkeit auf. Die Aufgaben des BMJ sind vornehmlich alle nach GG Art. 73 und 74 dem Bund zustehenden Materien der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes: Bundesverfassungsgerichtsbarkeit und Richterrecht, Gerichtsverfassung, Verfahren der ordentlichen, der Verwaltungs-, ...



