
Vermögensentziehungsanmeldung
Die "Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung" (vgl. BGBl Nr. 166/1946) legte die Voraussetzungen und Bedingungen für die Geltendmachung von Ansprüchen fest. Dazu gehörte auch das Ausfüllen eines entsprechenden Formulars mit den wichtigsten Angaben über den Enteignungsvorgang. Der Bestand enthält diese Formulare, geordnet nach Bezirksverwaltungsbehörden, sowie fallweise daran anknüpfende Vorgänge bis 1961. In der Regel sind anschließende Rückstellungsverfahren mit der Rk-Zahl des Gerichtes auf dem Akt vermerkt. Es ergeben sich zahlreiche Überschneidungen mit anderen einschlägigen Beständen (vgl. Reichsstatthalterei 1940–1945 / Arisierungen, Finanzlandesdirektion Beschlagnahmte Vermögen, Finanzlandesdirektion Vermögensrückstellungen, Finanzabteilung Bestand Rückstellungen (FIRK)). Ein Anhang enthält Statistiken und Varia.
- EHRI
- Archief
- at-001924-20001204
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer



