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Geheime Staatspolizei (Gestapo)

Das Findbuch umfasst 467 im Original vorhandene Personen-Einzelfallakten (Personenakten) der Staatspolizei(leit)stelle Düsseldorf sowie deren Außendienststellen Essen, Duisburg und Krefeld, der Gestapo Linz, der Gestapo KZ Neuengamme, der Gestapo KZ Sachsenhausen sowie aus dem Arbeitserziehungslager Rudersberg, das der Gestapo Stuttgart unterstand. Der Bestand stammt aus den Zentralregistraturen der jeweiligen Staatspolizei(leit)stellen, an die die Außendienststellen die Personenakten in der Regel nach deren Schließung übergeben haben. Die Akten betreffen zum überwiegenden Teil Personengruppen, die in das Mandat des ITS fallen und beinhalten in der Regel Personalbogen, Vernehmungsniederschriften, Einlieferungs- bzw. Entlassungsanzeigen, Korrespondenz, Gerichtsurteile sowie Schutzhaftbefehle. Der Bestand sind vollständig digitalisiert und aus konservatorischen Gründen grundsätzlich nur in digitaler Form einsehbar. 1. Die Gründung der Gestapo Nachdem Hermann Göring als preußischer Innenminister mit dem Gesetz vom 26. April 1933 eine als Geheime Staatspolizei (Gestapo) bezeichnete neue politische Polizei gegründet hatte, wurde die Gestapo in Preußen innerhalb weniger Monate zu einem von der übrigen Polizeiverwaltung getrennten, selbständigen Zweig der inneren Verwaltung ausgebaut, zunächst unter der Leitung von Rudolf Diels, ab April 1934 von Reinhard Heydrich. Die Gründungsgeschichte ist durch laufend veränderte Strukturen und Machtkämpfe gekennzeichnet. Ihre Organisationsform, ihre Befugnisse und ihr Aufgabenspektrum machten die Geheime Staatspolizei zur exemplarischen Institution des nationalsozialistischen „Maßnahmenstaates“ (Ernst Fraenkel) schlechthin.Von Mai 1933 bis Kriegsende befand sich die Zentrale der Gestapo, das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa), das über eine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Behörden verfügte, in der Prinz-Albrecht-Straße 8 in Berlin (heute: Niederkirchnerstraße 8).In der Folge wurden zahlreiche Außenstellen - sogenannte Staatspolizeistellen bzw. Staatspolizeileitstellen - geschaffen, so dass im September 1941 insgesamt 67 Stapostellen existierten, davon 26 in den besetzten Gebieten außerhalb des „Altreichs“, wo sie teilweise in die Zuständigkeit des Befehlshabers der Sicherheitspolizei (BdS) bzw. der diesen nachgeordneten Kommandeure (KdS) fielen. Wo die Gestapo selbst über keine eigenen Dependancen verfügte, wurden von ihr auch örtliche Polizeibehörden für ihre Zwecke herangezogen. 2. Die "Verreichlichung" der Gestapo Nach seiner Ernennung zum „Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“ zentralisierte der „Reichsführer-SS“ Heinrich Himmler am 17. Juni 1936 die verschiedenen politischen Polizeien der Länder im Deutschen Reich unter der einheitlichen Bezeichnung „Geheime Staatspolizei“ und unterstellte sie zugleich der Leitung der SS, ein Vorgang, der in der Forschung auch als „Verreichlichung“ der Gestapo bezeichnet wird. Die darin sichtbare Verflechtung von SS und Polizei, von NSDAP-Parteiorganisationen und staatlicher Exekutive ist gleichsam strukturelles Kennzeichen für die NS-Herrschaft insgesamt und bildete die institutionelle Grundlage für die von der Gestapo ausgeübte „Praxis des Weltanschauungsterrors“ (Gerhard Paul). 3. Die Gestapo als Amt IV des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) Im Rahmen des – ebenfalls auf Betreiben Himmlers – am 27. September 1939 als Minsterialbehörde und SS-Hauptamt zugleich neu errichteten Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) bildete die Gestapo dessen Amt IV, und firmierte dort, geleitet von Heinrich Müller, ab 1940 unter der Bezeichnung „Gegnererforschung und Gegnerbekämpfung“. RSHA und Stapoleitstellen sowie SD-Leitabschnitte wurden in weiterer Folge noch sogenannte Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD sowie diesen nachgeordnete Kommandeure zwischengeschaltet, in deren Zuständigkeitsbereich jeweils ein Wehrkreis fiel.Außerdem waren mit Gründung des RSHA unter der Leitung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD Reinhard Heydrich (ab 30.1.1943 Ernst Kaltenbrunner), das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa), das Büro des Politischen Polizeikommandeurs der Länder (außerhalb Preußens), das Reichskriminalpolizeiamt, das Hauptamt Sicherheitspolizei und das Sicherheitshauptamt (SD-Hauptamt) der SS zusammengeführt worden, wobei die Zuständigkeit für alle Staatspolizeistellen im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten beim Amt IV lag. 4. Der interne Aufbau des Amtes IV Innerhalb des RSHA kam dem Amt IV sowohl personell, als auch im Hinblick auf die Kompetenzen eine herausgehobene Stellung zu. Bis zur Neuorganisation im Jahr 1943/44 setzte das Amt IV sich aus sechs verschiedenen Gruppen zusammen, die wiederum in eine unterschiedliche Anzahl von Referaten untergliedert waren: IV A Verfolgung politischer Gegner („Kommunismus, Marxismus, Reaktion“), IV B Verfolgung der Kirchen und Juden („Politische Kirchen, Sekten, Juden“), IV C Schutzhaft und Personenkartei, Presse und NSDAP („Personenkartei, Personenaktenverwaltung, Schutzhaft, Presse und Partei“), IV D Besetzte Gebiete („Großdeutsche Einflußgebiete, Protektorat, Generalgouvernement, besetztes Ausland“), IV E Abwehr, IV F Passwesen und Ausländerpolizei. Das berüchtigte Referat IV B 4 unter Adolf Eichmann war für „Judenangelegenheiten“ zuständig, die Hauptkartei und die Fotokartei wurden in der Gruppe IV C 1 geführt. „Schutzhaftangelegenheiten“, u.a. die Ausstellung von Schutzhaftbefehlen, gehörten zu den Agenden des Referats IV C 2. 5. Rahmenbedingungen und Arbeitsweise der Gestapo Das Dritte Gestapo-Gesetz vom 10. Februar 1936 enthielt eine Art Generalermächtigungsklausel und definierte das Aufgabenprofil der Gestapo dahingehend, „alle staatsgefährlichen Bestrebungen im gesamten Staatsgebiet zu erforschen und zu bekämpfen“, wobei die Interpreten des Gesetzes „staatsgefährlich“ bewusst äußerst weitreichend verstanden wissen wollten und nicht allein auf die Sphäre des Politischen beschränkt. Der Gestapo oblag also zunächst die Definition der Gegner, die der neueren Gestapoforschung zufolge durch eine quantitative und qualitative Entgrenzung der Gegnergruppen charakterisiert ist, deren Überwachung und Verfolgung sie im Sinne des nationalsozialistischen Gesellschaftsprogramms und der NS-Rassenideologie unternahm.Als Teil der Weltanschauungsexekutive übte die Gestapo, mit weitreichenden Befugnissen jenseits rechtsstaatlicher Normen ausgestattet, ihren Staatsterrorismus gegenüber sogenannten „Volksfeinden“ (Heydrich) aus.Diese Entwicklung findet ihren Niederschlag in den im vorliegenden Findbuch verzeichneten Akten, die zum überwiegenden Teil jene Personengruppen umfassen, die wegen der auf Grundlage der NS-Weltanschauung erfolgten Definition von Gegnern und/oder bestimmten Vergehen in das Fadenkreuz der Gestapo gerieten, was Ermittlungen in Gang setzte und in die Bildung der vorliegenden Personenakten mündete. 6. "Staatspolizeiliche Maßnahmen" Eine der wichtigsten „staatspolizeilichen Maßnahmen“, die aus den Ermittlungen in der Regel resultierten, war die sogenannte „Schutzhaft“, die – gestützt auf die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 – außergerichtlich verhängt wurde und sowohl in Gefängnissen als auch im KZ vollstreckt werden konnte.Die Gestapo verfügte dabei über das Schutzhaftmonopol. Insbesondere für Juden war Schutzhaft meist gleichbedeutend mit einer Verschleppung in ein Konzentrationslager, aus dem es nach Kriegsbeginn keine Entlassung mehr gegeben hat. Mit den „Arbeitserziehungslagern“ (AEL) verfügte die Geheime Staatspolizei darüber hinaus noch über Lager eines eigenen Typus außerhalb des KZ-Systems, in welchem sie bereits die politischen Abteilungen innehatte. 7. Ergebnisse der Neueren Gestapoforschung Die jüngere Gestapoforschung hat nicht nur gezeigt, dass sich das Personal der Geheimen Staatspolizei zu wesentlichen Teilen aus den bürgerlichen Funktionseliten rekrutierte, sondern auch, dass – entgegen dem von der NS-Führung selbst verbreiteten Mythos ihrer Allgegenwärtigkeit – ihr Erfolg auf zahlreichen Denunziationen aus der Bevölkerung beruhte. Quellen: Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates : Handbuch für die Benutzung von Quellen der nationalsozialistischen Zeit ; Amtsbezeichnungen, Ränge und Verwaltungsgliederungen, Abkürzungen und nicht militärische Tarnbezeichnungen / Im Auftr. des Instituts für Zeitgeschichte bearb. von Heinz Boberach ; Rolf Thommes und Hermann Weiss, München 1997. (Texte und Materialien zur Zeitgeschichte ; Bd. 5) Dams, Carsten/ Stolle, Michael: Die Gestapo : Herrschaft und Terror im Dritten Reich, München 2008. Paul, Gerhard / Mallmann, Klaus-Michael (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg : "Heimatfront" und besetztes Europa, Darmstadt 2000.

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002409-r_2
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