Nationalsozialistische Justiz
Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Anlage der Sammlung zur Nationalsozialistischen Justiz in den 1960er Jahren im Zentralen Parteiarchiv der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands; bis zur Abgabe der Akten an das Zentrale Staatsarchiv der DDR im Jahre 1990 laufend ergänzt; die Bestandsbildung sollte - inhaltlichen Kriterien folgend - der Dokumentation des politischen Widerstands, darunter vor allem seitens der Arbeiterbewegung, gegen das nationalsozialistische Regime dienen; ursprüngliche Herkunft der Unterlagen: u.a. Volksgerichtshof, Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof, Reichsjustizministerium (Berichte der Oberlandes- und Landgerichte) sowie verschiedene Feldgerichte Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Provenienz der Akten ließ man unberücksichtigt; der Sammlungsbestand ist geordnet nach den Namen der Hauptangeklagten der in den Akten dokumentierten Strafverfahren; entsprechend ist auch die begleitend zur Bestandsbildung erarbeitete Findkartei alfabetisch nach Personennamen strukturiert Bestandsbeschreibung Politischer Widerstand seitens des gesamten Spektrums der Arbeiterbewegung, Prozesse gegen Partisanen und Zwangsarbeiter, Verfahren wegen Vorbereitung zum Hoch- und Landesverrat, Verstößen gegen das Heimtückegesetz, Vergehen gegen die Rundfunkverordnung und Wehrkraftzersetzung 1933-1945 (24.939) Erschliessungszustand Findkartei (ca. 1960-1989) Zitierweise BArch R 3018/... Geschichte des Bestandsbildners Nach Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation und des Verfahrensrechts der Länder zum 1. Januar 1877 Verselbständigung der Rechtsabteilung des Reichskanzleramtes als Reichsju‧stizamt (seit 1919 Reichsjustizministerium); 22. Oktober 1934 Vereinigung mit dem preußischen Justizministerium; 1934/35 Übernahme der Landesjustizverwaltungen Mit Errichtung des Volksgerichtshofes 1934 wurde als Anklagebehörde in ständiger Vertre‧tung des Leipziger Oberreichsanwalts beim Reichsgericht das Amt des Reichsanwalts, Zweigstelle Berlin, geschaffen, die nach ihrer Verselbständigung im Dezember 1937 Ober‧reichsanwalt beim Volksgerichtshof hieß; die Zuständigkeit wurde nach Kriegsbeginn und insbesondere durch die Verordnung vom 21. Februar 1940 erbeblich erweitert: Neben Straf‧sachen wegen Hoch- und Landesverrats konnte der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof nunmehr auch Anklage wegen Wehrkraftzersetzung und Wehrmittelbeschädigung erheben. Der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof fungierte als Registraturbildner für die vor dem Volksgerichtshof geführten Verfahren Mit der Ausweitung der Zuständigkeit des Reiches auf straf- und prozessrechtliche Angele‧genheiten 1879 beim Reichsgericht als Reichsanwaltschaft errichtet; wirkte als Revisionsin‧stanz des Reichsgerichts vor allem bei Strafverfahren mit, jedoch ohne eigene Registratur‧bildung; Anklagebehörde im ersten und letzten Rechtszuge für die Strafverfolgung von Hoch- und Landesverrat; die Akten dieser von bestimmten Strafsenaten des Reichsgerichts und vom Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik entschiedenen Verfahren gelangten in die Registratur des Oberreichsanwalts
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_3018
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