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Zentrale Wollhandels-GmbH

Geschichte des Bestandsbildners Die ersten Kriegsgesellschaften ĂŒberhaupt wurden unmittelbar nach der Errichtung der Kriegsrohstoffabteilung am 13. Aug. 1914 in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gegrĂŒndet. Diese Handelsgesellschaften nahmen im Grundsatz völlig selbstĂ€ndig die ihnen ĂŒbertragenen Aufgabenbereiche wahr und wurden bei ihrer GeschĂ€ftstĂ€tigkeit nur durch staatliche Kommissare des Kriegsministeriums, des Reichsamt des Innern, des Preußischen Ministeriums fĂŒr Handel und Gewerbe, des Reichsmarineamts oder anderen Reichsbehörden kontrolliert. Insbesondere bei den kaufmĂ€nnischen und technischen Aufgaben bedurfte es zur Entlastung der Verwaltung der UnterstĂŒtzung des Handels und der Industrie. Nur auf diese Weise glaubte man die Defizite bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Vorbereitungen ausgleichen zu können. Rechtlich wurden die Kriegsgesellschaften in Gestalt von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mbH, Abrechungsstellen oder KriegsausschĂŒssen errichtet. Begrifflich waren sie von den Zwangssyndikaten, den zentralen WirtschaftsverbĂ€nden und von den staatlichen Stellen selbst abzugrenzen. Mit zunehmender Verschlechterung der Versorgungssituation kamen weitere Aufgabenbereich dazu. ZusĂ€tzlich zur Beschaffung, Verwaltung und Verteilung von Rohstoffen musste man sich nun auch mit der Mobilisierung und ErgĂ€nzung der im Inland vorhandenen MaterialvorrĂ€te befassen. Zu diesem Zweck wurden staatlicherseits Mobilmachungsstellen errichtet, Rohstoffimport- bzw. in den besetzten Gebieten Requisitionsorganisationen gegrĂŒndet und die inlĂ€ndische Produktion von Rohstoffen und deren Ersatzstoffe durch direkte Einflussnahme auf industrielle KapazitĂ€ten, die Neuerrichtung von Betrieben und die Förderung wissenschaftlicher Entwicklungen forciert. Entsprechend dehnte sich auch das BetĂ€tigungsfeld der Hilfsorganisationen auf die technischen Aufgaben (Sortierung, Umarbeitung, Lagerung und Transport der Rohstoffe), die Produktionsförderung und den Außenhandel aus. Von den bei Kriegsende bestehenden ca. 350 Organisationen unterstanden 105 dem KriegsernĂ€hrungsamt (spĂ€ter: ReichsernĂ€hrungsministerium), 120 dem Reichswirt‧schaftsamt (spĂ€ter: Reichswirtschaftsministerium), fĂŒnf dem Reichsamt des Innern (spĂ€ter: Reichsministerium des Innern) und 120 dem preußischen Kriegsministerium bzw. dem Kriegsamt (spĂ€ter: dem Reichswirtschaftsministerium). Dabei ist zu berĂŒcksichtigen, dass es sich nur bei etwa einem Drittel dieser Organisationen um Stellen mit Behördencharakter handelte; nur bei diesen kann ĂŒberhaupt von einem UnterstellungsverhĂ€ltnis im verwaltungsrechtlichen Sinne gesprochen werden. Die ĂŒbrigen Organisationen sind etwa zu einem weiteren Drittel sogenannte Kriegsgesellschaften, d. h. fĂŒr Zwecke der Kriegswirtschaft gegrĂŒndete, meist mit Kapitalbeteiligungen des Reichs und der LĂ€nder arbeitende und durch ReichsĂ€mter oder speziell eingesetzte Reichskommissare ĂŒberwachte Gesellschaften des Handelsrechts (AG, GmbH). Die Organisationen des restlichen Drittels sind als Selbstverwaltungsorgan der einzelnen Wirtschaftszweige mit dem Charakter von freiwilligen oder Zwangssyndikaten unter Reichseinfluss zu betrachten. Die Auflösung der Kriegsgesellschaften richteten sich in erster Linie nach den statutarischen Bestimmungen, die entsprechend dem Zweck der Gesellschaften den Beginn der Liquidation regelmĂ€ĂŸig mit Beendigung des Krieges oder innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Friedensvertrages mit sĂ€mtlichen GroßmĂ€chten vorsah. Wo eine zeitliche Begrenzung fehlte oder die Kreisgesellschaften aufgrund der andauernden Versorgungsnotlage durch nachtrĂ€gliches Übereinkommen fortgefĂŒhrt wurden, bedurfte es dagegen eines ausdrĂŒcklichen Auflösungsbeschlusses. Im Interesse eines schnellen, einheitlichen und endgĂŒltigen Abbaus der Kriegswirtschaft wurde schließlich auf Veranlassung des Reichsschatzamts am 15. Juli 1921 fĂŒr alle Kriegsgesellschaften die erleichtere Möglichkeit der Auflösung durch einen Übergang auf das Reich ohne Liquidation geschaffen. Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Die BestĂ€nde der Kriegswirtschaftsorganisationen des I. Weltkrieges waren in den Jahren 1943 und 1944 zunĂ€chst auswahlweise nach Staßfurt und dann unter Einbeziehung der gesamten zunĂ€chst zurĂŒckgelassenen BestĂ€nde und Bestandsteile nach Schönebeck ausgelagert worden. Im Zuge der Nachkriegsereignisse gelangten sie in das Deutsche Zentralarchiv, Abt. Merseburg, wo sie bis 1955 verblieben. Im Juli/August 1955 wurden die BestĂ€nde der Kriegsorganisationen des I. Weltkrieges nach Potsdam in das Zentralarchiv ĂŒberfĂŒhrt. Archivische Bewertung und Bearbeitung In den Jahren 1959-1960 wurde damit begonnen, einzelne kleinere BestĂ€nde, fĂŒr die keine oder nur unzureichende Findhilfsmittel des Reichsarchivs vorlagen, zu ordnen und zu verzeichnen. Bestandsbeschreibung Es sind Unterlagen zu folgenden Schwerpunkten ĂŒberliefert: - Leitung und Organisation, 1918-1921 - Finanzangelegenheiten, 1917-1921 - Personalangelegenheiten, 1918-1922 - Verbindung mit Behörden und Kriegswirtschaftsorganisationen, 1915-1921 - Herstellung und Verteilung von Wolle und Garn, 1917-1921. Erschliessungszustand Findkartei ca. 1980 Zitierweise BArch R 8787/...

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002429-r_8787
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