Bundespräsidialamt.- Organisationsunterlagen
Geschichte des Bestandsbildners Aufgaben und Organisation des Bundespräsidialamtes Aufgaben und Stellung des Bundespräsidenten Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Als solches ist der Bundespräsident ein selbstständiges Verfassungsorgan. Anders als der Reichspräsident der Weimarer Republik, der wesentliche Einflussmöglichkeiten auf die Regierung (u. a. durch das Notverordnungsrecht) ausüben konnte, wurden die Rechte des Bundespräsidenten im Grundgesetz (GG) bewusst stark eingeschränkt zugunsten einer parlamentarisch verantwortlichen Bundesregierung. Der Bundespräsident ist zur Neutralität und Überparteilichkeit verpflichtet. Er wirkt nicht an der Regierung des Bundes mit und nimmt nur formal an der Bundesgesetzgebung teil (siehe Artikel (Art.) 82 GG). Die oberste Aufgabe des Bundespräsidenten ist die Repräsentation (nach innen und außen), die Darstellung des Staates und die Zusammenführung seiner Bürger. Dieses in hohem Maße zu erreichen, liegt im Geschick des jeweiligen Bundespräsidenten, d. h. an seiner Fähigkeit, im Rahmen der vom Grundgesetz eingeräumten Möglichkeiten seinem politischen Willen Geltung zu verschaffen. Dieses kann geschehen u. a. durch Gespräche mit Vertretern aller gesellschaftlichen Gruppierungen sowie durch seine an die Öffentlichkeit gerichteten Reden zur Förderung des demokratischen Staatsgedankens. Daneben hat der Bundespräsident weitere Aufgaben, die sich aus dem Grundgesetz, einer Reihe weiterer Gesetze und aus der Tradition, dem Staatsoberhaupt bestimmte Ehrenrechte einzuräumen, ergeben: · Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, Art. 59 Abs. 1 Satz 1 GG · Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten, Art. 59 Abs. 1 Satz 1 GG · Beglaubigung (Bestellung) der deutschen diplomatischen Vertreter und der Empfang der ausländischen Diplomaten (Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben), Art. 59 Abs. 1 Satz 3 GG · Ausfertigung und Verkündung der Gesetze (einschließlich Prüfungsrecht über das verfassungsmäßige Zustandekommen der Gesetze), Art. 82 GG · Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes (unter bestimmten Voraussetzungen), Art. 81 GG · Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers, Art. 63 GG · Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Bundesminister, Art. 63, 64 GG · Information über alle Regierungs- und Staatsgeschäfte, Art. 65 GG · Auflösung des Bundestages, Art. 68, 88 GG · Völkerrechtliche Vertretung des Bundes, Art. 59 GG · Ernennung und Entlassung der Bundesrichter und Bundesbeamten (später auch der Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr), Art. 60 GG sowie weitere Ernennungen · Ausübung des Begnadigungsrechts für den Bund, Art. 60 GG. Weitere, nicht im Grundgesetz festgelegte Verpflichtungen sind: · Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, Anordnung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten · Durchführung und Erwiderung von Staatsbesuchen · Übernahme von Ehrenpatenschaften · Beglaubigung, Empfang und Entsendung von Botschaftern · Übernahme von Schirmherrschaften · Hilfszuwendungen in Notfällen, Ehrengaben, Belohnungen. Während der Reichspräsident nach der Weimarer Verfassung direkt vom Volk gewählt wurde, erfolgt die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung [1]. Sie setzt sich zusammen aus Abgeordneten des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Personen, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmt werden. Eine Mitgliedschaft in einem Länderparlament ist nicht zwingend erforderlich. Der zu wählende Bundespräsident bzw. die zukünftige Bundespräsidentin sollte eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens sein. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Für eine Wahl zum Bundespräsidenten muss der Kandidat die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Weiterhin muss der Kandidat das passive Wahlrecht besitzen[2]. Aufgaben und Stellung des Bundespräsidialamtes Das Bundespräsidialamt nahm mit der Wahl des ersten Bundespräsidenten (Theodor Heuss) am 12. September 1949 seine Tätigkeit auf. Es ist eine oberste Bundesbehörde und steht den Verwaltungen des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts gleich. Das Amt wird als eine ministerialfreie Staatsverwaltung bezeichnet. Zu den Pflichten des Bundespräsidialamtes zählt die Unterstützung des Bundespräsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Staatsoberhaupt. Der Chef des Bundespräsidialamtes ist Leiter dieser Behörde. Er erhielt den Rang eines Ministerialdirektors, ab 1952 den eines Staatssekretärs. Der Leiter des Bundespräsidialamtes nimmt an Kabinettssitzungen teil, ohne ein Stimmrecht zu besitzen. Er erstattet dem Bundespräsidenten Bericht über die laufende Arbeit der Bundesregierung. Gleichzeitig hat er die Funktion eines Beraters des Bundespräsidenten inne. Der Leiter der Behörde ist verantwortlich für die im Amt tätigen Beamten und überwacht das Personalwesen, die Organisation und den Haushalt. Geschichte und Organisation des Bundespräsidialamtes Behördenbezeichnung, Funktion und Aufgaben des Bundespräsidialamtes Die Funktion des Staatsoberhauptes wurde im Parlamentarischen Rat ausführlich diskutiert. Nach erfolgter Abstimmung im Hauptausschuss wurde am 30. November 1948 mit zehn zu acht Stimmen ein sofort zu wählender Bundespräsident als Staatsoberhaupt festgelegt. Der Name Bundespräsidialamt weicht ähnlich wie das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt von der durchgehenden Bezeichnung der obersten Bundesbehörden als Bundesministerien[3] ab. Anfänglich gab es auch vereinzelte Bestrebungen, andere Begriffe für das oberste Amt in der Bundesrepublik Deutschland zu verwenden - es sollte an die Tradition der Präsidialkanzlei bzw. an das Büro der Reichskanzlei angeknüpft werden. Heinrich von Brentano hatte als Mitglied des Organisationsausschusses des Büros der Ministerpräsidenten des amerikanischen, britischen und französischen Besatzungsgebietes im Juni 1949 zwei ausführliche Berichte bzw. Vermerke über die Organisation der „künftigen Präsidialkanzlei"[4] verfasst. Brentano nimmt in seinen Ausführungen im Juni 1949 neben dem Begriff „Bundespräsidialamt" auch den Ausdruck „Präsidialkanzlei"[5] auf. In einem Vermerk vom 30. Juni 1949[6] als Reaktion auf Anregungen der Bayerischen Staatskanzlei schlägt Brentano bereits die Verwendung des Namens „Bundespräsidialamt" an Stelle der „Präsidialkanzlei" vor. In einem weiteren undatierten Bericht[7] wird einheitlich der Begriff „Bundespräsident" und „Bundespräsidialamt" verwendet. Die Bezeichnung der Präsidialkanzlei konnte sich letztlich nicht durchsetzen. Im Vorwort des Bundeshaushaltsplanes des Jahres 1949 (Einzelplan I) wurde bereits eindeutig der Begriff „Bundespräsident und Bundespräsidialamt"[8] verwendet. Gleichzeitig werden hier die Aufgaben der Behörde umrissen: „Aus dem Wesen der Institution der Bundesrepublik Deutschland und aus dem Wortlaut und Sinn des vom Bundespräsidenten auf Grund des Artikels 56 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 8. Mai 1949 geleisteten Amtseides ergeben sich seine vornehmsten Funktionen: Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem deutschen Volk und den deutschen Ländern und Hüter der Bundesverfassung. Nach Artikel 49 des Grundgesetzes vertritt der Bundespräsident den Bund völkerrechtlich nach außen. Aus dem hohen Pflichtenkreis des Bundespräsidenten erwachsen bedeutsame Funktionen repräsentativen Charakters auf den verschiedensten Gebieten des öffentlichen Lebens. Der Bundespräsident kann sein hohes Amt nur ausüben, wenn er fortlaufend erschöpfend über die deutsche Politik im weitesten Sinne informiert wird. Er hat infolgedessen das Recht auf fortlaufende Information über die Tätigkeit und die Absichten der Bundesregierung und darüber hinaus über die Tätigkeit des Bundestags und des Bundesrats und über die Politik der deutschen Länder. Der Bundespräsident muss fortlaufend über die Politik der Hohen Kommissare und darüber hinaus über die Einstellung der beteiligten Mächte unterrichtet werden. Er muss endlich über alle sonstigen wichtigen Tatsachen der auswärtigen Politik informiert sein. Hierzu bedarf es eines Stabes von sachkundigen und erfahrenen Beamten, die in einer obersten Behörde, dem Bundespräsidialamt, unter dem Chef des Bundespräsidialamtes zusammengefasst sind. Der Chef des Bundespräsidialamtes übt auf der einen Seite die Funktion eines Beraters des Bundespräsidenten aus, auf der anderen Seite hat er das Bundespräsidialamt zu leiten und ist für die Tätigkeit aller ihm unterstellten Beamten und Angestellten verantwortlich[9]". In den Jahren 1950 und 1951 erfolgten bis auf kleine redaktionelle Änderungen nahezu identische Angaben bei den Vorworten der Bundeshaushaltspläne. Im Jahr 1953 heißt es im Vorwort zum Bundeshaushaltsplan 1953 (Einzelplan 01: Bundespräsident und Bundespräsidialamt)[10]: „Der Bundespräsident ist Repräsentant der Bundesrepublik gegenüber dem deutschen Volk und den deutschen Ländern. Er ist Hüter des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich und schließt in ihrem Namen Verträge mit ausländischen Staaten. Der Bundespräsident beglaubigt und empfängt die Botschafter und Gesandten, ernennt und entlässt alle Beamten und Richter und übt für den Bund das Begnadigungsrecht aus. Er verleiht den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem hohen Pflichtenkreis erwachsen ihm bedeutsame Funktionen politischen, staatsrechtlichen und repräsentativen Charakters auf vielen Gebieten des öffentlichen Lebens. Zur Wahrnehmung seiner wichtigen Aufgaben bedarf er eines Stabes von sachverständigen und erfahrenen Beamten, die unter einem Staatssekretär als Chef im Bundespräsidialamt zusammengefasst sind. Der Chef des Bundespräsidialamtes, der den Bundespräsidenten fortlaufend über die Tätigkeit der Bundesregierung und darüber hinaus über die Tätigkeit und die Absichten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, sowie über die Politik der deutschen Länder informiert, übt auf der einen Seite die Funktion eines Beraters aus, auf der anderen Seite leitet er das Bundespräsidialamt und ist für die Arbeit der ihm unterstellten Beamten und Angestellten verantwortlich"[11]. Als wesentliche organisatorische Änderungen gegenüber dem Vorjahr wurden folgende neue Aufgaben des Bundespräsidenten bzw. des Amtes festgelegt: Mit der Ablösung des Besatzungsstatus sind dem Bundespräsidenten und seinem Amt erhöhte Aufgaben auf dem Gebiet der völkerrechtlichen Vertretung des Bundes nach außen erwachsen. Außerdem sind dem Chef des Bundespräsidialamts durch die am 11. Mai 1951 verkündete Geschäftsordnung der Bundesregierung sowie durch den Erlass über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 7. September 1951 neue Aufgaben entstanden. Es besteht daher nunmehr ein dienstliches Interesse und Bedürfnis, als Chef des Bundespräsidialamtes - wie in der Weimarer Zeit - eine Persönlichkeit in der Stellung des Staatssekretärs zu berufen und zu seinem ständigen Vertreter einen Ministerialdirigenten zu ernennen"[12]. Bis zum Jahr 1961 blieb es weitgehend bei dieser Aufgabenbeschreibung. Von 1962 bis 2008 galt folgendes weitgehend gleiche Vorwort zum Bundeshaushaltsplan (im Jahr 2000 Einzelplan 01: Bundespräsident und Bundespräsidialamt): "Der Bundespräsident vertritt als Staatsoberhaupt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich; er schließt in ihrem Namen Verträge mit ausländischen Staaten, beglaubigt und empfängt die Botschafter und Gesandten. Der Bundespräsident fertigt die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze aus und verkündet sie. Er ernennt und entlässt die Mitglieder der Bundesregierung, die Parlamentarischen Staatssekretäre, die Beamten und Richter im Bundesdienst sowie die Soldaten und übt für den Bund das Begnadigungsrecht aus. Als Repräsentant der Ehrenhoheit des Bundes verleiht er Orden und Ehrenzeichen. Die Künstlerhilfe und die Übernahme von Ehrenpatenschaften sind Ausschnitte aus seinem Bemühen, verdienten und notleidenden Menschen zu danken und zu helfen. Dem Bundespräsidenten steht zur Durchführung seiner vielseitigen Aufgaben das Bundespräsidialamt zur Verfügung, das von dem Chef des Bundespräsidialamtes (Staatssekretär) geleitet wird. Der Chef des Bundespräsidialamtes berät den Bundespräsidenten und unterrichtet ihn über die laufenden Fragen der allgemeinen Politik sowie über die Arbeit der Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften."[13] In dem Vorwort des Bundeshaushaltsplans 2008 wird die Organisationsstruktur des Bundespräsidialamtes wie folgt gegliedert: "Abteilung 1-Inland- Abteilung 2-Ausland- Abteilung Z-Zentralabteilung-"[14] Organisatorische Entwicklung des Bundespräsidialamtes von 1949 bis 1974 Allgemeines Im folgenden wird ein Überblick der organisatorischen Entwicklung der einzelnen Organisationseinheiten (Sachgebiete, Referate, Abteilungen) im Bundespräsidialamt aus den Jahren 1949 bis 1974 geboten. Bis zur Gründung von Abteilungen im Bundespräsidialamt im Jahr 1974 bestanden Referate mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen[15], die im Jahr 1969 in Gruppen zusammengefasst wurden. Für die Jahre 1949 bis 1969 enthalten die vorhandenen Organisationsunterlagen[16] keine oder nur unvollständige Aufgabenkurzbeschreibungen. Nach der vorläufigen Zuständigkeitsverteilung im Oktober 1949 gab es im Bundespräsidialamt fünf Arbeitsgebiete[17]. Im November 1950 wurden die Referate I bis VI[18] und im Mai 1951 die Referate 1 bis 6 eingerichtet. Im Juli 1951 wurde eine detaillierte Geschäftsverteilung für die Referate 1 bis 7 im Bundespräsidialamt festgelegt[19]: Im Bundespräsidialamt gab es im Juli 1951 eine gesonderte Aufgabenbeschreibung für den Chef des Bundespräsidialamtes (ChefBPrA), für folgende Sachgebiete: "Sachgebiet: 1. Alle innen- und außenpolitischen Fragen 2. Angelegenheiten der Bundesregierung (Kabinett) 3. Offizieller Verkehr zwischen dem Bundespräsidenten und den Ministerien 4. Offizieller Verkehr zwischen dem Bundespräsidenten und den Ländern 5. Offizieller Verkehr zwischen dem Bundespräsidenten und dem Bundestag 6. Offizieller Verkehr zwischen dem Bundespräsidenten und dem Bundesrat 7. Ehrenpräsidien, Protektorate, Schirmherrschaften[20] Referat 1:[21] Fragen der allgemeinen Gesetzgebung, Rechtliche Grundsatzfragen, Gnadensachen, Unechte Gnadensachen, Entnazifizierung, Wiedergutmachung, Arbeitsrechtsschutz Referat 2: Fürsorge, Angelegenheiten, Kriegsgefangenenfragen, Bitt- und Unterstützungsgesuche, Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen, Rotes Kreuz, Allgemeine Spenden, Kulturelle Fragen[22], Jugend und Sport, Widmungen und Geschenke, Autogramme, Ehrenpreise, Protektorate, Schirmherrschaften, Ehrenpräsidien u. ä., Glückwünsche des Bundespräsidenten zu: Altersjubiläen, b) Ehrjubiläen Referat 3: Schriftwechsel mit dem Ausland, Empfang der offiziellen Besucher, Judenproblem[23] / DP´s[24], Auswanderung, Passangelegenheiten, Staatsangehörigkeitsfragen, Deutschtum im Ausland, deutsches Vermögen im Ausland, Besatzungsfragen, Anfragen betr. durch Besatzungsmächte beschlagnahmten Wohnraum, Anfragen wirtschaftlichen Charakters, Firmenjubiläen, Anfragen betr.[25] Erfindungen u. a., alle Angelegenheiten der sogenannten Kriegsverbrecher, alle Anfragen bezw.[26] Eingaben in Auslieferungsangelegenheiten an fremde Staaten, Protektorate, Schirmherrschaften, Ehrenpräsidien u.ä.[27] Referat 4: Beamtenrechtsfragen, Sozialrechtliche Fragen, Flüchtlingsfragen, Soforthilfe und Lastenausgleich Referat 5: Leitung des Büros des Bundespräsidialamtes, Innere Organisation des Amtes, Etat (Haushaltsreferent), Personalien der Beamten, Angestellten und Arbeiter, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Besoldungswesen, Beschaffungen, Kassenaufsichtsbeamter, Aufsicht über Registratur, Fahrdienst und Kanzlei, Stellengesuche, Arbeitsvermittlung, Bitten um Weiterbeschäftigung, Wohnungs- und Zuzugsangelegenheiten, Ehrenpatenschaften, Darlehen und Kredite Referat 6: Presse und Information, Inlands- und Auslandspresse (außer Pressekommuniqué des Bundespräsidialamtes), Presse-Archiv, Bild-Archiv, Bücherei, Rundfunk, Bilderdienst, Wochenschauen, Bildreporter Referat 7: Regelung der Polizeibegleitung des Herrn Bundespräsidenten, Polizeieinsatz im Bereich des Herrn Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes, Technische Vorbereitungen der Empfänge, Essen usw."[28] Ein Referat 8 wurde im April 1952 als Ordensreferat, zugleich mit den Aufgaben eines Sicherheitsreferates/ Geheimschutzbeauftragten und mit der Zuständigkeit für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet[29]. Die Anzahl der Referate wurde im September 1959 auf neun erweitert; im Dezember 1960 zunächst wieder auf acht[30] und im August 1960 auf sieben[31] verkleinert. Im November 1969 lösten insgesamt drei Gruppen (Gruppe I bis III) mit untergeordneten Referaten (pro Gruppe zwei Referate) die bisherige Referatsstruktur im Bundespräsidialamt ab. Die Gruppen waren dem Vertreter des Chefs im Bundespräsidialamt unterstellt. Im Geschäftsverteilungsplan vom Februar 1970 sind für die einzelnen Gruppen folgende Zuständigkeiten aufgeführt: "Gruppe I Referat I / 1 Sachgebiet 1. Ernennungen und Entlassungen von Mitgliedern der Bundesregierung, Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts, von Beamten und Richtern im Bundesdienst und Soldaten, Berufungen und Bestellungen auf Grund besonderer Vorschriften; 2. Verbindung zu Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt und den Ländern 3. Angelegenheiten aus den Bereichen des Bundesministers des Innern (außer Abt.[eilungen] ÖS [Öffentliche Sicherheit] und ZV [Zivilverteidigung]), der Finanzen, für Wirtschaft, für innerdeutsche Beziehungen, für Bildung und Wissenschaft sowie [zuständig für] die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze aus diesen Bereichen 4. Angelegenheiten der Parteien und Kirchen 5. Vorbereitung von Inlandsveranstaltungen, Übernahme von Schirmherrschaften, Gewährung von Grußworten aus den Bereichen zu Nr. 3. Referat I / 2 Sachgebiet I. Personalien, Organisation, II. Innerer Dienst, Verwaltung und Bewirtschaftung der Dienstgebäude und Grundstücke einschließlich [des] Park[s], Schloss Bellevue, 3. Beschaffungswesen, 4. Geräte- und Materialverwaltung, Vervielfältigungen, 5. Bewirtschaftung der Mittel Kap[itel] 0103, Einnahmen (...)[32], Ausgaben (...), Investitionsausgaben, 6. Dienst-, Werkdienst- und Amtswohnungen, Bewirtschaftung der Mittel Kap. 0103, Tit[el] 12401, 7. Fernsprecheinrichtungen, Fernsprechgebühren, Bewirtschaftung der Mittel Kap. 0103, Tit. 51301, 8. Wohnungsfürsorge, 9. a) Verwaltung der Verschlusssachen, b) Registratur, c) Boten- und Pförtnerdienst, d) Posteingangs- und Postausgangsstelle, 10.) Kraftfahrzeugwesen, Reiseverkehr, 11. Betriebsselbstschutz, Bewirtschaftung der Mittel, Kap. 0103, Tit. 51503, III. 1. Beauftragter für den Haushalt, 2. Haushalts- und Vermögensrechnung, 3. Zahlstelle IV. 1. Besoldung, Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsentschädigung, Beihilfen, Unterstützungen, 2. Bewirtschaftung der Mittel Kap. 01 01 (...), Kap. 01 03 V. Bibilothek VI. Telefonzentrale, VII. Boten- und Pförtnerdienst, VIII. Gärtnerdienst, IX: Fahrbereitschaft, X. Reinemachedienst. Gruppe II Referat II/ 1 Sachgebiet 1. Protokoll, 2. Militärisches Zeremoniell, 3. Verbindung zu den Stationierungskräften, 4. Angelegenheiten aus den Bereichen des Auswärtigen Amtes und des BM[33] für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen, Übernahme von Schirmherrschaften und Gewährung von Grußworten aus diesen Bereichen, Vorbereitung von Veranstaltungen Referat II/ 2 Sachgebiet 1. Ordenskanzlei für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, für das Grubenwehr-Ehrenzeichen, das Silberne Lorbeerblatt, die Zelter- und Pro Musica-Plakette, 2. Rechtsfragen in Ordensangelegenheiten, 3. Annahmegenehmigungen für Titel, Orden und Ehrenzeichen, die von einem ausländischen Staatsoberhaupt, einer ausländischen Regierung oder von anderen Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Ordensgesetzes verliehen werden, 4. Ordensarchiv, 5. Ordensregistratur, 6. Bewirtschaftung der Mittel [...] Gruppe III Referat III/ 1 Sachgebiet 1. Gnadensachen, 2. Justitiariat/ Vertretung des Bundespräsidialamtes in Rechtsstreitigkeiten, 3. Geheimschutz/ Sicherheit für den Bundespräsidenten, 4. Angelegenheiten aus den Bereichen des Bundesministers der Justiz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen, der Verteidigung, für Jugend, Familie und Gesundheit, für Städtebau und Wohnungswesen, des Innern (Abt ÖS und ZV) sowie die [Zuständigkeit für] die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze aus diesen Bereichen, 5. Vorbereitung von Inlandsveranstaltungen, Übernahme von Schirmherrschaften, Gewährung von Grußworten aus den Bereichen zu Nr. 4 Referat III/ 2 Sachgebiet 1. Petitionen, 2. Bewirtschaftung der Mittel bei Kap[itel] 01 03 bei Tit[el] 532 02 u. Kap. 1502 Tit. 684 11 (Bundesjugendplan) 3. Deutsche Künstlerhilfe, 4. Verfügungsmittel des Bundespräsidenten [...] 5. Ehrenpatenschaften, Bewirtschaftung der Mittel Kap. 0101, Tit. 681 02, 6. Ehe- und Altersjubiläen, 7. Angelegenheiten aus dem Bereich des BM für Arbeit und Sozialordnung sowie die [Zuständigkeit für] die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze aus diesem Bereich, 8. Vorbereitung von Inlandsveranstaltungen, Übernahme von Schirmherrschaften, Gewährung von Grußworten aus den Bereichen zu Nr. 7, 9. Verbindung zu den Sozialpartnern"[34] Die Gruppenbezeichnung der Gruppe II wurde gegen Ende des Jahres 1970 in Referat AP (Auswärtige Angelegenheiten, Protokoll) umbenannt. Mit Wirkung zum Oktober 1974 bestanden die Abteilung I (Inland) aus vier Referaten und der Vorprüfungsstelle sowie die Abteilung II (Ausland, Protokoll, Presse) aus vier Referaten und der Gruppe III[35] (Orden, Petitionen) aus zwei Referaten. Vor 1969 nahm das Persönliche Büro des Bundespräsidenten eine Sonderposition ein. Bis Oktober 1957 wurden die Aufgaben von verschiedenen Referaten wahrgenommen, ab 1970 war es dem Leitungsbereich zugeordnet. Leiter des Persönlichen Büros bis 1959 war Hans Bott, der auch persönlicher Referent des Bundespräsidenten war. Ab November 1969 bis Oktober 1970 wurde der Persönliche Referent des Bundespräsidenten als eigene Organisationseinheit aufgeführt und war dem Chef des Bundespräsidialamtes zugeordnet. Ab Oktober 1970 bis Oktober 1974 lautete die offizielle Bezeichnung "Leiter des Persönlichen Büros des Bundespräsidenten". Außerhalb der Abteilungen[36] im Bundespräsidialamt gab es von 1949 bis 1974 eine Reihe von weiteren Organisationseinheiten, die separate Aufgaben und Zuständigkeiten wahrgenommen haben: · Verbindungsoffizier des Bundesministeriums der Verteidigung · Presse- und Öffentlichkeitsarbeit · Vorprüfungsstelle · Deutsche Künstlerhilfe · Büro Bundespräsident a. D. (Lübke; bzw. Büros der Alt-Bundespräsidenten) Der Verbindungsoffizier des Bundesministers der Verteidigung war bis Ende 1969 dem Persönlichen Büro des Bundespräsidenten und ab November 1969 dem Chef des Bundespräsidialamtes unterstellt[37]. Die Organisationseinheit Presse und Öffentlichkeitsarbeit gab es seit November 1969 als eigenständige Einrichtung. Sie war dem Chef des Bundespräsidialamtes unterstellt. Vorher waren die Aufgaben dem Referat 7 zugeordnet. Im Oktober 1970 wurde der Bereich Besucherdienst neu hinzugefügt und im Oktober 1974 der Abteilung II[38] zugeordnet. Die Vorprüfungsstelle war bis September 1959 dem Persönlichen Büro des Bundespräsidenten und ab 16. September 1969 dem Chef des Bundespräsidialamtes unterstellt. Ab Oktober 1974 ging die Vorprüfungsstelle in der Abteilung I auf und war dem Leiter zugeordnet. Die Deutsche Künstlerhilfe war bis Oktober 1959 ein Sachgebiet im Persönlichen Büro des Bundespräsidenten und wurde zum Juli 1962 dem Referat 5 unterstellt. Das Büro Bundespräsident a. D. Lübke war eine eigenständige Organisationseinheit, jedoch ohne Beziehung zum Leitungsbereich. Mit dem Tod von Heinrich Lübke 1972 hatte auch das Büro seinen ursprünglichen Zuständigkeitsbereich verloren und wurde aufgelöst. Die Entwicklung im Bundespräsidialamt unter den jeweiligen Amtszeiten der Bundespräsidenten von 1949 bis 1974 Amtszeit Theodor Heuss (1949-1959) und Heinrich Lübke (1959-1969) Während der Amtszeit von Heuss stand das Amt unter der Leitung von Dr. Manfred Klaiber (1949-1957; seit 1952 Staatssekretär) und Staatssekretär Karl Theodor Bleek (1957-1961); danach folgten Hans Herwarth von Bittenfeld (1961-1965) und Hans Berger (1965-1969). Von Mai bis Juni 1969 nahm Albert Einsiedler kommissarisch die Tätigkeiten des Behördenleiters wahr. Zu den wichtigsten Aufgaben zählten bis 1974 die Beratungsfunktion und die Unterrichtung des Bundespräsidenten in den allgemeinen Fragen der Politik, der Arbeit der Bundesregierung, der gesetzgebenden Körperschaften sowie des Zeitgeschehens. Dazu nahm der Chef des Bundespräsidialamtes "an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil"[39]. Persönlicher Referent des Bundespräsidenten bis 1959 war Hans Bott; diesem unterstand ein eigenes Referat (Persönliches Referat) für das Persönliche Büro des Bundespräsidenten. Im ersten Jahr nach Beginn seiner Tätigkeit umfasste das Amt ca. 50 Beamte und Beschäftigte; beim Ende der Amtszeit Heuss 1959 77[40] (26 Beamte bzw. 51 Beschäftigte). Unter der Amtszeit von Heinrich Lübke blieb die Organisation des Amtes fast unverändert (gegliedert in sieben Referate). Amtszeit Gustav Heinemann (1969-1974) Leiter des Bundespräsidialamtes zur Amtszeit Gustav Heinemanns war Staatssekretär Dietrich Spangenberg (1. Juli 1969-30. Juni 1974). Vertreten wurde er durch Prof. Dr. Fritz Caspari. Das Bundespräsidialamt war in drei Gruppen (I-III) aufgeteilt, welchen jeweils ein Leiter vorstand. Die Leitung der Gruppe II wurde vom Vertreter des Chefs des Bundespräsidialamtes wahrgenommen. Jeder Gruppe waren jeweils zwei Referate zugeordnet. Als sich die Organisation der Behörde im Oktober 1970 änderte, wurden fünf der sechs Referate auf zwei Gruppen aufgegliedert. Drei Referate fielen in die Zuständigkeit der Gruppe I und zwei Referate in die Gruppe II. Das sechste Referat, Referat AP, blieb ohne übergeordnete Gruppe, jedoch mit eigenem Leiter. Das Persönliche Büro des Bundespräsidenten, das Büro der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Vorprüfungsstelle sowie der Verbindungsoffizier des Bundesministers der Verteidigung waren jeweils mit einem eigenem Leiter bzw. einem eigenen Referenten direkt dem Chef des Bundespräsidialamtes zugeordnet. Die Aufgaben des Bundespräsidialamtes waren auf folgende Referate verteilt: Personal, Organisation, Innerer Dienst und Haushalt auf das Referat I/2 und nach der Änderung der Organisation im Oktober 1970 auf das Referat I/3. Die Kontakte des Bundespräsidialamtes mit dem Auswärtigen Amt und die Zuständigkeit für das Protokoll im Bundespräsidialamt waren anfangs dem Referat II/1 zugeteilt, anschließend wurde die Zuständigkeit dem Referat AP zugewiesen. Die Ordenskanzlei (ursprünglich Referat III/1) wurde dem Referat II/1 neu zugeordnet. Bundespräsident Heinemann löste während seiner Amtszeit das Referat Persönliches Büro des Bundespräsidenten auf; der zustehende Persönliche Referent war (ähnlich wie der Verbindungsoffizier des Bundesministers der Verteidigung) unmittelbar dem Staatssekretär zugeordnet. Abgesehen von den kleinen Veränderungen in den Gruppen und den Referaten wurde die Grundstruktur der Verwaltung des Bundespräsidialamtes aus den Amtszeiten der Vorgänger unter Bundespräsident Gustav Heinemann nahezu unverändert aufrechterhalten. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die organisatorische Entwicklung des Bundespräsidialamtes der Gesamtentwicklung in der Bundesverwaltung folgte. Insgesamt wurden die einzelnen Aufgaben stärker ausdifferenziert und im zunehmenden Maß vermehrt Stellen in der Bundesverwaltung zur detaillierteren Aufgabenwahrnehmung geschaffen. Ehefrau des Bundespräsidenten Die Rolle der Ehefrau des Bundespräsidenten ist gesetzlich nicht verankert. Die Ehefrau des Bundespräsidenten (umgangssprachlich durchaus als „First Lady" bezeichnet) ist traditionell Schirmherrin des Müttergenesungswerkes, welches von Elly Heuss-Knapp gegründet wurde. Sie übernimmt eine Reihe von ehrenamtlichen Pflichten, nachdem ihr Mann das Amt des Bundespräsidenten angenommen hat. Sie wird bei ihren Tätigkeiten (Einsatz für die Krebs-, Aids- , Mukoviszidose- und Multiple Sklerosehilfe sowie für die Situation von Behinderten und benachteiligter Kinder; Schirmherrin des Muttergenesungswerkes, etc.) und Aufgaben durch das Persönliche Büro des Bundespräsidenten und direkt durch eine persönliche Referentin und ein Sekretariat unterstützt. Das Büro sieht die persönliche Post durch und begleitet die Frau des Bundespräsidenten auf Reisen. Amtssitz des Bundespräsidenten[41] Im Jahr 1950 wurde die Villa Hammerschmidt in Bonn als erster Amtssitz des Staatsoberhauptes bestimmt; am 5. April 1950 erwarb die Bundesrepublik Deutschland den Grundbesitz von den Erben Rudolf Hammerschmidts. Die Villa wurde als „Haus des Bundespräsidenten"[42] bezeichnet; innerhalb kürzester Zeit fand ein Umbau zum Dienstsitz des Bundespräsidenten statt. Gegen Ende des Jahres 1950 zog Bundespräsident Theodor Heuss in die Villa ein, die diesem als Amts- und Wohnsitz in Bonn diente. Die Gesamtfläche der Liegenschaften des Bundespräsidialamtes in Bonn (Villa Hammerschmidt, Haus des Bundespräsidenten, Palmenhaus, Dienstgebäude, Haus 12, 14, 16, 18, Garagengebäude, Wachhaus u. a.[43]) wurde 1968 mit 4.153 qm bzw. nach dem Umbau mit 4.502 qm angegeben. 1957 bestimmte der Deutsche Bundestag das Schloss Bellevue zum zweiten Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin. 1959 wurde das Schloss wieder aufgebaut und für größere Empfänge nutzbar gemacht; der Bundespräsident übernahm den zweiten Amtssitz am 18. Juni 1959. Im Obergeschoss entstand ein großer Speisesaal. In der Zeit von 1959 bis Ende der 1960er Jahre fanden Sonntags regelmäßig Führungen durch die Räume des Schlosses Bellevue statt. In BArch B 122/66230 sind Erhebungen der Besucherzahlen für die Jahre 1959 bis 1968 vorhanden. Während 1959 noch 22637 Besucher (mit einem Reinerlös von ca. 5.400 DM verbucht werden konnte , ist für die folgenden Jahre ein ständiger Rückgang der Besucherzahlen zu verzeichnen. 1967 nahmen lediglich 5051 Besucher an 33 Sonntagen an Führungen durch das Schloss Bellevue teil. Die Gesamtzahl der Beschäftigten wurde 1970 mit 136 Mitarbeitern veranschlagt, von denen 104 im Amtsbereich des Bundespräsidialamtes tätig waren[44]. Seit dem Inkrafttreten des Viermächteabkommens vom 3. September 1971 waren die möglichen Amtshandlungen des Bundespräsidenten in Berlin zwar beschränkt, jedoch haben die Bundespräsidenten durch häufige Besuche die Bindungen zwischen dem Bund und der Stadt unterstrichen. 1974 wurde ein Neubau der Liegenschaften des Bundespräsidialamtes in Bonn mit 30 Millionen DM veranschlagt[45]. Die Terminplanung für den Neubau sah zunächst einen Zeitrahmen für die Jahre 1973-1975 vor. Baubeginn war Mitte des Jahres 1975. Nach der Ausschreibung im Herbst 1973 gingen zum Stichtag 31. Januar 1974 über 230 Vorschläge von Architektenteams für den vorgesehenen Neubau ein. Die Preisvergabe und die Entscheidung zur Verwirklichung des Bauentwurfs erfolgte bis Juni 1974. Ein Preisgericht tagte vom 10. bis 12. Juni 1976 und legte die Preisträger fest. Die Preissumme von 160.000 DM wurden in fünf Teile aufgeteilt und zusätzlich wurden drei Beiträge für besondere Teillösungen ausgezeichnet. Die Preisvergabe erfolgte für den ersten bis fünften Preis für 50.000, 45.000, 20.000, 12.000 und 8.000 DM; der Sonderpreis (Gesamtsumme 15.000 DM) wurde mit jeweils 5.000 DM festgesetzt. Die einzelnen Wettbewerbsarbeiten wurden bewertet und die Anonymisierung der Vorschläge wurde erst nach der Festlegung der Reihenfolge aufgehoben[46]. 1975 wurden weitere Planungen zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten der Räumlichkeiten in der Villa Hammerschmidt abgewogen[47]. Hoheitszeichen des Bundespräsidenten Das Hoheitszeichen des Bundespräsidenten war und ist bis heute die Standarte. Es ist seit der Amtszeit von Theodor Heuss (vermutlich seit 1950) ein gleichseitiges, rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, in dem sich ein nach der Fahnenstange gewandter, schwebender Bundesadler befindet. Das Verhältnis der Breite des roten Bandes zur Höhe der Standarte ist eins zu zwölf. Das Stander war in Bonn bei Anwesenheit des Bundespräsidenten gesetzt. Der Adler des Bundespräsidenten wird seit der Amtszeit von Theodor Heuss auf der Standarte, auf den Urkunden und dem Briefkopf des Bundespräsidenten geführt. Das Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland knüpft an die vergleichbaren Symbole der Weimarer Republik an. Chef des Bundespräsidialamtes Die Bezeichnung wird bereits im Bundeshaushaltsplan des Jahres 1949 und im § 23 der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GO-BReg) von 1951 genannt. In den Organisationsunterlagen des Bundespräsidialamtes wird der Begriff Chef des Bundespräsidialamtes durchweg verwendet. Der Chef des Bundespräsidialamtes ist ein beamteter Staatssekretär (seit 1952; zuvor Rang eines Ministerialdirektors) und der protokollarisch ranghöchste Beamte der Bundesrepublik Deutschland sowie Chef des Amtes. Er nimmt an Kabinettssitzungen teil, ohne ein Stimmrecht zu besitzen[48]. Bei den Sitzungen des Bundessicherheitsrates besitzt er einen Beobachterstatus. Er erstattet dem Bundespräsidenten Bericht über die laufende Arbeit der Bundesregierung. Gleichzeitig ist er erster Berater des Bundespräsidenten. Der Leiter der Behörde ist verantwortlich für die tätigen Mitarbeiter im Amt. Er überwacht das Personalwesen, die Organisation und den Haushalt. Zur Koordinierung der Arbeit des Bundespräsidialamtes finden unter Leitung des Chefs des Bundespräsidialamtes Lagesitzungen statt. Dem Chef des Bundespräsidialamtes werden alle Vorlagen, die an den Bundespräsidenten gerichtet sind, im Vorfeld vorgelegt. Persönliches Büro des Bundespräsidenten Das Persönliche Büro des Bundespräsidenten ist für die Verbindung zwischen Amt und dem Bundespräsidenten verantwortlich. Es besteht aus einem kleinen Stab, der dem Bundespräsidenten unmittelbar zuarbeitet. Hierzu gehören der Leiter des Persönlichen Büros, der persönliche Referent des Bundespräsidenten und weitere Mitarbeiter. Im Persönlichen Büro wird der Terminkalender des Bundespräsidenten geführt. Dort laufen alle Termine des Bundespräsidenten zusammen; hier erfolgt die Sichtung der eingehenden Post und Prüfung der Vorgänge aus dem Amt bevor diese dem Bundespräsidenten vorgelegt werden. Auf Reisen des Bundespräsidenten wird er von Mitarbeitern des Persönlichen Büros begleitet. Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Das Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit hält Kontakt zu den Medien und bereitet Interviews und Gespräche des Bundespräsidenten mit Presse, Funk und Fernsehen vor. Zu den Aufgaben gehören die Begleitung von Terminen und Reisen des Bundespräsidenten sowie die publizistische Vor- und Nachbereitung. Das Referat gibt die Reden und Interviews des Bundespräsidenten heraus und ist für andere Printprodukte zuständig. Verbindungsoffizier des Bundespräsidenten beim Bundesministerium der Verteidigung Eine Vorgängerfunktion zum Verbindungsoffizier übte wahrscheinlich der Militärische Adjutant beim Bundespräsidenten (erste Nachweise Dezember 1964) aus. Der Verbindungsoffizier „trat am 14. Dezember 1964 sein Amt an"[49] und wurde erstmals im Geschäftsverteilungsplan vom 1. Januar 1965 als weitere organisatorische Untergliederung zum Bundespräsidialamt genannt. Der Verbindungsoffizier des Bundesministers der Verteidigung beim Bundespräsidenten ist ein abgeordneter Stabsoffizier im Dienstgrad eines Obersten oder eines Kapitäns zur See. Der Verbindungsoffizier unterrichtet den Bundespräsidenten in Verteidigungs- und Rüstungskontrollfragen, informiert über militärische Angelegenheiten von herausragender, aktueller oder grundsätzlicher Bedeutung und hält den Kontakt zu führenden Persönlichkeiten und Dienststellen der Streitkräfte sowie zu sicherheitspolitischen Instituten aufrecht. Der Verbindungsoffizier bereitet die Besuche des Bundespräsidenten bei den Soldaten des Heeres, der Luftwaffe und der Marine vor und beantwortet Anfragen und Zuschriften aus der Bevölkerung. Der Verbindungsoffizier begleitet den Bundespräsidenten bei den Staatsbesuchen im Ausland und nimmt dabei protokollarische Aufgaben wahr. Er unterstreicht bei dem Zeremoniell der Begrüßung mit militärischen Ehren (Präsentation des Gewehres und Abspielen der Nationalhymne) und der Inspektion der Streitkräfte des gastgebenden Landes sichtbar die Souveränität des deutschen Staatsoberhauptes und die wehrhafte Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Bürgerbüro Täglich geben Hunderte eingehende Schreiben dem Bundespräsidenten einen Überblick über die Sorgen und Nöte der Menschen. Die Eingaben und Petitionen an den Bundespräsidenten umfassen alle gesellschaftlichen und öffentlichen Bereiche und stammen aus allen Bevölkerungsschichten. Die Briefe sind Ausdruck der Hoffnung des Bürgers, dass der Bundespräsident als Staatsoberhaupt eine Regelung treffen oder mit Hilfe der Behörden eine Lösung erreichen kann. Alle eingehenden Schreiben werden im Bürgerbüro geprüft und beantwortet; ggf. werden die zuständigen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden oder andere Institutionen eingeschaltet. Inhaltlich umfassen z. B. die Eingaben Hilfegesuche in Rechtsangelegenheiten, Unterstützung in Rentenfragen, Arbeitsvermittlung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse oder Familienzusammenführung. Das Bürgerbüro betreut auch die Alters- und Ehejubiläen sowie die Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten. Besondere Jubiläen werden durch den Glückwunsch des Bundespräsidenten geehrt. In- und ausländischen Mitbürgern gratuliert das Staatsoberhaupt zur Vollendung des 100. und des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag. Ehepaaren gratuliert der Bundespräsident aus Anlass des 65., 70. und des 75. Hochzeitstages. Hierzu ist der Bundespräsident auf die Mitwirkung und Unterstützung der Städte und Gemeinden angewiesen. Die Behörden übermitteln die erforderlichen Daten der Jubilare an das Bundespräsidialamt. Bei den Ehrenpatenschaften übernimmt der Bundespräsident auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie[50]. Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter und ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien mit besonderem Schwerpunkt auf die Bedeutung der Familie und Kinder für das Gemeinwesen zum Ausdruck. Zudem soll auf die Probleme kinderreicher Familien aufmerksam gemacht und das Sozialprestige kinderreicher Familien gestärkt werden. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Patengeschenk (1950: 30 Deutsche Mark; im Jahr 2009: 500 Euro) den Eltern aushändigen; übermittelt wird das Geschenk von einem Repräsentanten der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Insgesamt wurden seit 1949 etwa 75.100 Ehrenpatenschaften übernommen. Büro des Bundespräsidenten a. D. Nach der Amtszeit eines Bundespräsidenten werden jeweilige Büros des Bundespräsidenten a. D. zur Abwicklung und Wahrnehmung der Aufgaben des Altbundespräsidenten im Bundespräsidialamt eingerichtet[51] und bestehen zu Lebzeiten der ehemaligen Bundespräsidenten. Der Leiter des Büros des Bundespräsidenten (Persönlicher Referent) steht in unmittelbarem Kontakt mit dem Bundespräsidenten a. D.; zur Erledigung der anstehenden Aufgaben, als Unterstützung und Hilfe bei der Organisation steht dem ausgeschiedenen Bundespräsidenten ein Sekretariat, ein Fahrer sowie Büroräume (meist am Wohnort des Alt-Bundespräsidenten) mit Ausstattung zur Verfügung. Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt Die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt unterstützt den Bundespräsidenten bei der Entscheidung zur Auszeichnung von verdienten Persönlichkeiten. Sie unterstützt und informiert das Staatsoberhaupt und bereitet die Verleihungen vor. Die Ordenskanzlei arbeitet eng mit den Staats- und Senatskanzleien zusammen. Der Bundespräsident verleiht den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (mit acht verschiedenen Stufen), das Silberne Lorbeerblatt und andere Ehrenzeichen (z. B. Grubenwehr-Ehrenzeichen, Silbermedallie für den Behindertensport, die Zelter-Plakette, die Pro-Musica-Plakette, die Eichendorff-Plakette und die Sportplakette) und ist Protektor des Ordens Pour le mérite für Wissenschaft und Künste. Bundespräsident Theodor Heuss stiftete am 7. September 1951 den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und bisher wurde der Verdienstorden ca. 240.000 Mal verliehen[52]. Protokoll Das Protokoll (als Organisationseinheit) im Bundespräsidialamt ist für die organisatorisch-technische Durchführung der Veranstaltungen, Reisen und Besuche des Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland zuständig. „Erforderlich im Protokoll auch des Bundespräsidialamts sind die feste Hand des Managers, Talent im Umgang mit Menschen und Verständnis für die zeremonielle Würde des Staates"[53]. Das Protokoll organisiert z. B. das Zeremoniell für die Beglaubigung fremder Botschaften, das Ankunfts- und Abschiedszeremoniell für einen Staatsgast, Staatsempfänge, Empfänge allgemeiner Art wie auch im besonderen (z. B. den Neujahrsempfang des Bundespräsidenten), das militärische Zeremoniell für den Wechsel im Amt des Bundespräsidenten, die Auswahl und Überreichung aller Geschenke des Bundespräsidenten für die Verwendung im Aus- und Inland sowie für die angemessene Verwendung und Beachtung der Hoheitszeichen . Kurzbiografie Gustav W. Heinemann[54] Gustav W. (Walter) Heinemann (23. Juli 1899-8. Juli 1976) Private Daten: 23. Juli 1899: Geburt in Schwelm (Ruhr) in Westfalen 1909-1917: Besuch des „Realgymnasiums/Goethegymnasiums" in Essen mit Notabitur 1917-1918: Soldat im Ersten Weltkrieg (im Feldartillerieregiment 22; aufgrund schwerer Krankheit kein Einsatz als Richtkanonier an der Front) 1926: Heirat mit Hilda Ordemann (15. September 1896-5. Mai 1979). Aus der Ehe gehen vier Kinder hervor: Uta (geb. 1927, heute: Uta Ranke-Heinemann[55]), Christa (geb. 1928, heute: Christa Delius[56]), Barbara (geb. 1933, heute: Barbara Wichelhaus) und Peter (geb. 1936) 8. April 1971: Attentatsversuch eines 20-jährigen Mannes aus Hamburg auf Gustav Heinemann[57] 19. Oktober 1973: Attentatsversuch eines 54-jährigen Mannes aus Augsburg auf den Bundespräsidenten (Faustschlag ins Gesicht bzw. auf die linke Kopfseite)[58]. 8. Juli 1976: Tod in Essen Berufliche Daten: 1918-1922: Studium der Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Geschichte an verschiedenen Universitäten in Münster, München, Göttingen, Berlin und v.a. Marburg. 1921/1922: Promotion zum Dr. rer. pol. in Marburg (Dissertationsthema: „Verwaltungsrechte an fremden Vermögen"[59]); erste juristische Staatsprüfung 1926: zweite juristische Staatsprüfung; Juristischer Vorbereitungsdienst und Assessorexamen, danach Rechtsanwalt in Essen 1928-1936: Rechtsanwalttätigkeit; daneben arbeitet Heinemann als Prokurist und Justitiar der Rheinischen Stahlwerke in Essen; ab 1936 dessen Vorstandsmitglied 1929: Zweite Promotion zum Dr. jur. an der Universität in Münster (Westfalen) 1933-1939: Dozent für Berg- und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln (juristische Fakultät) 1936-1949: Bergwerksdirektor bei den Rheinischen Stahlwerken in Essen seit 1951: Tätigkeit als Rechtsanwalt Gesellschaftlich-politisches Engagement: Aktive Beteiligung in der Studentengruppe der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) 1919: erste politische Rede 1920: Mitglied der „Volkskompanie" demokratischer Studenten, während des „Kapp-Putsches" kurzfristige Inhaftierung 1930: Eintritt in den Christlich-Sozialen Volksdienst 1933: Wahl zum Presbyter der evangelischen Kirchengemeinde in Wuppertal-Barmen, Beteiligung an der „Barmer Erklärung" der Bekennenden Kirche (BK) 1934; Beteiligung an der Herstellung und Verteilung von Flugschriften der BK 1933-1948: Presbyter in Essen 1934-1938/1939: Mitglied in der BK, Einberufung in das leitende Organ der BK für das Rheinland (1936/) 1937-1950: Vorsitzender des Christlichen Vereins Junger Männer (CVJM) in Essen 1938/1939: Niederlegung aller Ämter in der BK 1945: Mitglied der Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland; Wahl in den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) (vorläufige Leitung der EKD) im August 1945 1945: Mitbegründer der CDU in Essen 1946-1949: Oberbürgermeister von Essen 1949-1955: Präses der Synode der EKD 1947-1948: Justizminister von NRW im Kabinett Arnold 1948: Präsident der verfassungsgebenden Kirchenversammlung in Eisenach (Gründung der EKD) 1948-1961: Mitglied der Kommission für internationale Angelegenheiten des Ökumenischen Rates der Kirchen (CCJA) 1947-1950: Landtagsabgeordneter in NRW als CDU-Abgeordneter 1949-1950: Bundesminister des Innern im ersten Kabinett von Bundeskanzler Adenauer 1951: (Mitbe-) Gründer der Notgemeinschaft für den Frieden Europas 1952: Austritt aus der CDU, Gründung der Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP) 1954: Besuchsreise in die Sowjetunion auf Einladung des Patriarchen der russisch-orthodoxen Kirche seit 1955: Ordentliches Mitglied des Rates der EKD 1957: Auflösung der GVP, Wechsel in die SPD 1957-1969: Mitglied des Deutschen Bundestag 1958-1969: Mitglied Parteivorstand der SPD 1966-1969: Bundesminister der Justiz in der Regierung der Großen Koalition 1967: Ehrendoktorwürde der Theologie der Universität Bonn (Dr. theol. h.c.) 5. März 1969: Wahl zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland im Dritten Wahlgang 1. Juli 1969: Ernennung zum dritten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland 1973: Verzicht auf eine erneute Kandidatur zum Bundespräsidenten 1. Juli 1974: Ende der Amtszeit als dritter Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland Kurzbiografie Hilda Heinemann, geb. Ordemann[60] Hilda Heinemann, geb. Ordemann (15. September 1896-5. Mai 1979) 15. September 1896: Geburt in Bremen Kinder- und Jugendzeit[61]: bis zur 10. Klasse Besuch der „Anna-Vietor Schule" (private Schule für höhere Töchter) 1914-Mitte 1915: Besuch des „Töchterheims der Mathilde-Zimmer-Stiftung" in Kassel (Ausbildung v.a. in Hauswirtschaft) ab 1916: Rückkehr ins Elternhaus; privates Studium der Mathematik, Latein und Griechisch; danach: Aufnahme in die Unterprima des „Alten Gymnasiums" (Humanistisches Gymnasium) in Bremen 1918: "Notabitur"; Abitur unter Befreiung von allen mündlichen Prüfungen ab 1921/1922: Studium von Germanistik, Geschichte und Theologie in Marburg (für zwei Semester in München) 1926: Staatsexamen als Studienreferendarin 1926: Heirat mit Gustav Heinemann in der Liebfrauenkirche in Bremen; aus der Ehe gehen vier Kinder hervor: Uta (geb. 1927, heute: Uta Ranke-Heinemann), Christa (geb. 1928, heute: Christa Delius), Barbara (geb. 1933, heute: Barbara Wichelhaus) und Peter (geb. 1936) während der Zeit des Nationalsozialismus: Einsatz und Mitglied der Bekennenden Kirche in Deutschland nach 1945: Organisation der Verteilung einer großen Lebensmittel- und Kleiderspende eines evangelischen Hilfswerkes (Schweiz) in Essen; Begleitung der beruflichen Auslandsdienstreisen von Gustav Heinemann (u.a. nach New Dehli, Niederlande, Israel, UdSSR, USA, CSSR) bis 1969: Wohnort: Essen 1969: Umzug in die Villa Hammerschmidt 1969-1974: „First Lady"[62] der Bundesrepublik Deutschland als Ehefrau des Bundespräsidenten 1. Juli 1969: Schirmherrin des Müttergenesungswerkes; Schirmherrschaft z. B. auch bei Amnesty International und dem Deutschen Frauenring; Gründung einer Künstler- und Maler-Initiative: je zweimonatige Ausstellungen von zeitgenössischer Kunst im Haus des Bundespräsidenten 31. Dezember 1970: Gründung der „Hilda-Heinemann-Stiftung Wohnstättenwerk für geistig Behinderte"; Hilda Heinemann sah es als ihre Hauptaufgabe an, geistig Behinderte in die Gesellschaft zu integrieren und die bislang bestehende Versorgungslücke zu schließen 1975: Auszeichnung mit dem Kulturpreis der Stadt Kiel für ihr Engagement für die zeitgenössiche Kunst und für die behinderten Mitbürger („Eintreten für den künstlerischen Menschen") 5. Mai 1979: Tod in Essen Die Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ab 1949 und ihre Ehefrauen mit biografischen Eckdaten 1949-1959: Theodor Heuss (geb. 31. Januar 1884; gest. 12. Dezember 1963) Elly Heuss-Knapp, geb. Knapp (geb. 25. Februar 1881; gest. 19. Juli 1952) 1959-1969: Heinrich Lübke (geb. 14. Oktober 1894; gest. 6. April 1972) Wilhelmine Lübke, geb. Keuthen (geb. 9. Mai 1885; gest. 3. Mai 1981) 1969-1974: Gustav W. Heinemann (geb. 27. Juli 1899; gest. 7. Juli 1976) Hilda Heinemann, geb. Ordemann (geb. 15. September 1896; gest. 5. Mai 1979) 1974-1979: Walter Scheel (geb. 8. Juli 1919) Mildred Scheel, geb. Wirtz (31. Dezember 1932; gest. 13. Mai 1985) 1979-1984: Karl Carstens (geb. 14. Dezember 1914; gest. 30. Mai 1992) Veronica Carstens, geb. Prior (geb. 18. Juni 1923) 1984-1994: Richard von Weizsäcker (geb. 15. April 1920) Marianne von Weizsäcker, geb. von Kretschmann (geb. 17. Mai 1932) 1994-1999: Roman Herzog (geb. 5. April 1934) Christiane Herzog, geb. Krauß (geb. 26. Oktober 1936; gest. 19. Juni 2000) 1999-2004: Johannes Rau (geb. 16. Januar 1931; gest. 27. Januar 2006) Christina Rau, geb. Delius (geb. 30. Oktober 1956) 2004-2010: Horst Köhler (geb. 22. Februar 1943) Eva Luise Köhler, geb. Bohnet (geb. 2. Januar 1947) Seit 2010: Christian Wulff (geb. 19. Juni 1959) Bettina Wulff, geb. Körner (geb. 25. Okt. 1973) Die Amtszeiten der Bundespräsidenten ab 1949[69]: Prof. Dr. Theodor Heuss[70], 12. September 1949-12. September 1959 Dr. Heinrich Lübke, 13. September 1959-30. Juni 1969 Dr. Dr. Gustav W. Heinemann, 1. Juli 1969-30. Juni 1974 Walter Scheel, 1. Juli 1974-30. Juni 1979 Prof. Dr. Karl Carstens, 1. Juli 1979-30. Juni 1984 Dr. Richard von Weizsäcker, 1. Juli 1984-30. Juni 1994 Prof. Roman Herzog, 1. Juli 1994-30. Juni 1999 Johannes Rau, 1. Juli 1999-30. Juni 2004 Dr. Horst Köhler[71], 1. Juli 2004-31. Mai 2010 Dr. Christian Wulff, seit 30. Juni 2010 Die Amtszeiten der Chefs des Bundespräsidialamtes ab 1949[72]: Dr. Manfred Otto Klaiber, 21. September 1949-31. Mai 1957 Karl Theodor Bleek, 1. Juni 1957-31. August 1961 Hans Herwarth von Bittenfeld, 6. September 1961-31. März 1965 Dr. Hans Berger, 1. Juni 1965-29. Mai 1969[73] Dietrich Spangenberg[74], 1. Juli 1969-30. Juni 1974 Dr. Paul Frank, 1. Juli 1974-2. Juli 1979 Hans Neusel, 2. Juli 1979-2. Juli 1984 Dr. Klaus Blech[75], 2. Juli 1984-13. Juli 1989 Dr. Andreas Meyer-Landrut, (13. Juli) 1989-30. Juni 1994 Wilhelm Staudacher[76], 1. Juli 1994-30. Juni 1999 Rüdiger Frohn[77], 1. Juli 1999-30. Juni 2004 Dr. Michael Jansen[78], 1. Juli 2004-28. Februar 2006 Dr. Gert Haller[79], 1. März 2006-30. September 2009 Dr. Hans-Jürgen Wolff, 1. Oktober 2009-1. Juli 2010 Dr. Lothar Hagebölling[80], seit 2. Juli 2010 Im Folgenden soll beispielhaft eine kleine Auswahl zu der facettenreichen Aktenüberlieferung im Bundespräsidialamt mit Schwerpunkt aus der Amtszeit Heinemann (1969-1974) wiedergegeben werden. Es soll hierbei ein Schwerpunkt auf das vielleicht bisher eher Unbekannte und Überraschende zu dem vielfältigen Aufgabenbereich des Bundespräsidialamtes bzw. dem Bundespräsidenten gelegt werden. Seit den Jahren 1949 bzw. 1950 bis 1969 hielt der Bundespräsident eine Neujahrs- bzw. Silvesteransprache. Im Jahr 1952 wurde erstmals eine Neujahrsansprache im Fernsehen ausgestrahlt; in den Jahren 1949 bis 1951 waren die entsprechenden Ansprachen ausschließlich über Rundfunk zu empfangen. Auch nach 1970 waren die Ansprachen noch über Radio oder Rundfunk zu hören. Im Jahr 1970 fand ein Wechsel statt: seit diesem Jahr hält der Bundespräsident die Weihnachtsansprache und der Bundeskanzler die Silvesteransprache[81]. In der Aktenüberlieferung sind einige wenige Statistiken[82] der Tätigkeit des Bundespräsidenten oder des Bundespräsidialamtes vorhanden (z. B. Anzahl der ausgefertigten Gesetze, Angaben zu den vollzogenen Ernennungen und Entlassungen[83], Ehrenpatenschaften[84], Ordensverleihungen, Schirmherrschaften, etc.). Beispielsweise sei erwähnt, dass in der Amtszeit des Bundespräsidenten Heinemann über 62.000 Besucher[85] das Haus des Bundespräsidenten (Villa Hammerschmidt) besucht haben, zudem fanden 20 verschiedene Ausstellungen zeitgenössischer Kunst[86] statt. Der Bundespräsident verleiht nur wenige Verdienstorden persönlich. Die meisten Auszeichnungen werden von den Ministerpräsidenten der Länder, von Bundes- oder Landesministern, von Regierungspräsidenten, Landräten oder Bürgermeistern ausgehändigt. Seit der Amtszeit des Bundespräsidenten Heinemann ist es Tradition, dass der Bundespräsident mindestens einmal im Jahr verdiente Bürgerinnen und Bürger ehrt und den Verdienstorden persönlich im Rahmen einer Feierstunde aushändigt. Bundespräsident Heinemann hatte 1973 im Rahmen des traditionellen Neujahrsempfangs[87] und ab 1974 am 23. Mai, dem Verfassungstag[88], die Auszeichnungen vorgenommen. Im Jahr 1970 gestaltete ein Künstler aus Dornum einen Luftschutzbunker aus Wilhelmshaven als „Mahnmal für den Frieden". Es fand eine sogenannte „Bunkerbemalung" statt. Eine ca. 300 qm große Fläche wurde bemalt und mit einem Zitat aus der Antrittsrede des Bundespräsidenten Heinemann vom 1. Juli 1969 versehen: „Der Frieden ist der Ernstfall, in dem wir alle uns zu bewähren haben. Hinter dem Frieden gibt es keine Existenz mehr"[89]. Aus dem Programm geht hervor, dass Heinemann neben einer Hausführung und einer Filmvorführung Archivalien zu den Freiheitsbewegungen in Deutschland, den deutschen Staatsoberhäuptern, zu Epochen aus dem Leben des Bundespräsidenten und zur Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP) vorgelegt wurden. Am 30. September 1973 fand ein „Tag der offenen Tür[90]" im Haus des Bundespräsidenten statt. Das Ehepaar Heinemann hatte die Repräsentationsräume des Erdgeschosses für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Gezeigt wurden die Bilder, Plastiken und Ausstattungsgegenstände der Halle und des Treppenaufgangs, der Nische, des Säulenzimmers, der Galerie, des Terrassenzimmers, des Speisesaals, des Parks bzw. der Hinterseite des Hauses. Die einzelnen Gegenstände wurde nach den einzelnen Himmelsrichtungen ausgerichtet (Südseite: zum Bundeskanzleramt, Westseite: zur Adenauerallee, Nordseite: zum Bundespräsidialamt, Ostseite: Rheinseite). In die Amtszeit von Gustav Heinemann fiel die Errichtung der „Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte[91]" (nach eigener Initiative). Heinemann war es ein großes Anliegen, "bestimmte Bewegungen in unserer Geschichte, die unsere heutige Demokratie vorbereitet haben, aus der Verdrängung hervorzuholen und mit unserer Gegenwart zu verknüpfen.« Als Ort schlug er das Schloss in Rastatt vor, das in der Endphase der Revolution von 1848/49 eine zentrale Rolle gespielt hatte. Am 26. Juni 1974 wurde die Erinnerungsstätte durch Heinemann und den Präsidenten des Bundesarchivs eröffnet. Die Erinnerungsstätte möchte die deutschen freiheitlichen Traditionen herausarbeiten, im Bewusstsein der Öffentlichkeit wach halten und für den Wert der Freiheit in der Gegenwart sensibilisieren. Im Mittelpunkt der Dauerausstellung stehen die Freiheitsbewegungen im 19. und 20. Jahrhundert. Sonderausstellungen, Zeitzeugengespräche und Vortragsveranstaltungen machen die Erinnerungsstätte zu einem Ort historisch-politischer Diskussion[92]. In der Aktenüberlieferung von B 122 spiegeln sich auch klassische Verwaltungstätigkeiten[93] und „Routinegeschäfte" wieder. Beispielhaft soll hierfür die Führung des Tagebuchs[94] im Bundespräsidialamt herangezogen werden. Ab Juli 1969 wurde ein Tagebuch für den Chef des Bundespräsidialamtes sowie den Bundespräsidenten geführt; eine entsprechende Geschäftsanweisung und Anordnung[95] wurde im Vorfeld für das Bundespräsidialamt erlassen. Mit der Führung des Tagebuches wurde ein Referent und ein Sachbearbeiter beauftragt. Im Tagebuch sollten in chronologischer Reihenfolge Hinweise auf alle bedeutsamen Amtshandlungen des Bundespräsidenten enthalten sein; gleiches galt für die Amtshandlungen des Chefs im Bundespräsidialamt und des Ständigen Vertreters, sofern diese im Auftrag des Bundespräsidenten ausgeführt wurden. Vermerkt wurden Datum, Uhrzeit, Amtshandlung und das Aktenzeichen. In den 1970er Jahren wurden einige Verbesserungen zur Fortführung des Tagebuchs eingeführt. Das Tagebuch im Bundespräsidialamt wurde bis zum 28. Februar 1985 geführt und aufgrund von Einsparmaßnahmen und zum Bürokratieabbau abgeschafft. Die Akten der Ordenskanzlei enthalten neben den Unterlagen über Auszeichnungen im Allgemeinen die Listen der Vorschlagsberechtigten für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an Einzelpersonen getrennt nach den jeweils Vorschlagenden. Bezüglich des Gnadenrechts des Bundespräsidenten lässt sich hervorheben, dass die Masse der Gnadensachen des Bundespräsidenten den Disziplinaren Gnadensachen zuzuordnen sind. Die Gesuchsteller wurden im Zuge des Disziplinarverfahrens aus dem öffentlichen Dienst entfernt oder haben im Zuge einer strafrechtlichen Verurteilung ihre Beamtenrechte verloren. Aber auch in einigen wenigen Fällen im Bereich der Strafgnadensachen spricht der Bundespräsident Gnadenerweise aus. Bei diesen Verfahren wurde der Betroffene durch den Bundesgerichtshof (BGH) bzw. durch die Oberlandesgerichte erstinstanzlich verurteilt. Im Jahr 1971 wurden beispielsweise sieben Entscheidungen getroffen, von denen fünf mit Gnadenerweis behandelt worden sind. Im Zeitraum Juli 1974 bis Mai 1975 wurden vom Bundespräsidenten 76 Gnadenentscheidungen getroffen, davon 49 positive und 27 negative[96]. Es wurden z. B. Gerichtsgebühren, Nebenstrafen (meist finanzieller Art), Gefängnisstrafen und Freiheitsstrafen erlassen oder Wahl- und Stimmrecht bzw. die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter wiedererlangt[97]. [1] Zu den Ergebnissen der Bundespräsidentenwahlen 1949-1999: Siehe Scholz/Süskind: Bundespräsidenten, S. 36-39. [2] Zu den einzelnen Aufgaben und Befugnissen, der Stellung im politischen Alltag, den juristischen Sonderrechten und besonderen Aufgaben des Bundespräsidenten sowie zu den Aufgaben des Bundespräsidialamtes siehe ausführlich: Spath, Franz: Das Bundespräsidialamt. 5. Auflage, 1993. [3] Siehe Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S. 517 bis 525 sowie Edition "Der Parlamentarische Rat 1948-1949". [4] Aus: BArch Z 12/111, fol. 101-115; auf eine Auswertung der Berichte im Detail wird verzichtet. Heinrich von Brentano di Tremezzo (1904-1964) war Mitbegründer der CDU in Hessen, 1946-1949 MdL Hessen, dort 1947-1949 Fraktionsvorsitzender, 1948-1949 Mitglied des Parlamentarischen Rates, 1949-1964 MdB, dort 1949-1955 und 1961-1964 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, 1955-1961 Bundesminister des Auswärtigen. [5] Aus: Aufzeichnung der „Drucksache Nr. 6-Aufzeichnung über die Organisation der künftigen Präsidialkanzlei" vom 16. Juni 1949 (Abschrift). Aus: BArch Z 12/111, fol. 110-111. [6] Aus: BArch Z 12/111, fol. 110-111. [7] Aus: BArch Z 12/111, fol. 101-109. [8] Aus dem Vorwort zum Bundeshaushaltsplan 1949 (Einzelplan I: Bundespräsident und Bundespräsidialamt). In: Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S. 517. [9] Aus dem Vorwort zum Bundeshaushaltsplan 1949 (Einzelplan I: Bundespräsident und Bundespräsidialamt). In: Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S. 517. [10] 1953 wurden mit dem BMI-Rundschreiben vom 27. Juli einheitliche Abkürzungen für den Bundespräsidenten (BPr) und den Chef des Bundespräsidialamtes (ChBPr; ab 2. März 1970 ChBPrA) bzw. mit BMI-Rundschreiben sowie BMI-Bekanntmachung vom 2. März 1970 (Gemeinsames Ministerialblatt, GMBl. S. 112) Bundespräsidialamt (BPrA) festgelegt. [11] Aus dem Vorwort zum Bundeshaushaltsplan 1953 (Einzelplan I: Bundespräsident und Bundespräsidialamt). In: Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S. 518. [12] Aus dem Vorwort zum Bundeshaushaltsplan 1953 (Einzelplan I: Bundespräsident und Bundespräsidialamt). In: Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S. 518. [13] Aus dem Vorwort zum Bundeshaushaltsplan 2000 (Einzelplan 01: Bundespräsident und Bundespräsidialamt). In: Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S. 519. [14] Bundesminister der Finanzen (Hrsg.): Bundeshaushaltsplan, 2008, Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, Vorwort 01, S. 1 (Bundesarchiv Amtsdruckschriftensignatur (ADS) BArch BD 11/3- 2008). [15[ Siehe Abbildung 1 Aufbauorganisation der Abteilungen und Vorgängerinstitutionen im Bundespräsidialamt 1949-2009 und vergleiche Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S. 517 bis 523. [16] Nützlich für die Zusammenstellung waren die Organisationspläne (Organigramme), Geschäftsverteilungspläne (GVPl.), Hausanordnungen (HA), Hausmitteilungen (HM) und Hausnachrichten (HN) des Bundespräsidialamtes sowie einige wenige einschlägige Verwaltungsakten aus den Beständen des Bundesarchivs (insbesondere BArch B 122/2111, B 122/188, B 122/188b, B 141/77697. [17] Aus: BArch B 122/2111. [18] Aus: BArch B 141/77697. [19] Aus: BArch B 122/2111. [20] Als Anmerkung gekennzeichnet: Soweit gesamtdeutsche und politische Interessen gegeben sind. Nach Abgang an Referatsleiter 2 und 3 zur Kenntnis (Aus: BArch B 122/2111). [21] Im Folgenden wird auf eine nummerierte Darstellung der Zuständigkeiten verzichtet und die einzelnen Aufgaben werden mit Komma voneinander getrennt. [22] Als Anmerkung gekennzeichnet: In allen Fällen, in denen die sachlichen Interessen über die Grenzen des Gebietes der Bundesrepublik hinausgehen, ist der Referatsleiter 3 zu beteiligen (Aus: BArch B 122/2111). [23] (sic!), Zeitgenössischer Ausdruck. [24] DP = Displaced Persons. [25]Betr.= vermutlich betreffend oder betreffs. [26]Bezw. = vermutlich beziehungsweise (heute: bzw.). [27] Als Anmerkung gekennzeichnet: Vor Abgang dem Referatsleiter zur Kenntnis (Aus:BArch B 122/2111). [28] Aus BArch B 122/2111 sowie Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S. 520. [29] Aus: GVPl. April 1952 (In: BArch B 122 AHM GVPl Gesamtausgaben); spätere Bezeichnung:Sicherheits- und Ordensreferat bzw. Ordenskanzlei für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (...), Sicherheitsmaßnahmen. [30] Die Aufgaben des aufgelösten Referates 9 gingen auf eine Arbeitsgruppe über, die dem Persönlichen Büro des Bundespräsidenten angegliedert wurde und folgende Aufgaben besaß: Vorbereitung von Reden, Gruß- und Geleitworten des Bundespräsidenten, Kulturangelegenheiten, Gegenwartsfragen, Fragen des Judentums. [31] Die einzelnen Organisationseinheiten waren dem Vertreter des Chefs des Bundespräsidialamtes (ChefBPrA) unterstellt. [32] (...) im folgenden verschiedene Titel und Untertitel genannt; werden zur Vereinfachung nicht aufgeführt. [33] BM=Bundesministerium(s). [34] Aus: BArch B 122 AHM GVPl (Gesamtausgaben) 1970. [35] Die Gruppe III wurde Mitte 1976 in die Abteilung I eingeführt. [36] Siehe Abbildung 2: Entwicklung der Organisationseinheiten außerhalb der Abteilungen im Bundespräsidialamt 1949-2009 [37] Erstmals wird im GVPl. vom 1. Januar 1965 ein Militärischer Adjutant des Bundespräsidenten mit folgenden Aufgaben aufgeführt: Mitarbeit in Protokollangelegenheiten, insbesondere Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen im militärischen Bereich; Mitarbeit bei der Arbeitsgruppe im Persönlichen Büro des Herrn Bundespräsidenten; zur Verfügung des Herrn Bundespräsidenten bei Anlässen bestimmter Art, worüber von Fall zu Fall entschieden. Im GVPl. 1. März 1967 wird ein Verbindungsoffizier beim Bundespräsidenten im Persönlichen Büro des Bundespräsidenten genannt. (In: BArch B 122 AHM GVPl Gesamtausgaben) [38] Im entsprechenden Organigramm als Referat II 4 geführt. [39] Aus: Die Bundesrepublik Deutschland-vereinigt mit Handbuch für die Bundesrepublik Deutschland, Stand: 1973, S. 60. [40] vergleiche die Haushaltspläne 1950 und 1959. [41] Zur Geschichte des Hauses des Bundespräsidenten (Stand: Mai 1971; u.a. Skizze des Erdgeschosses des Hauses des Bundespräsidenten vorhanden) in: BArch B 122/23499. Unterlagen zur Villa Hammerschmidt befinden sich beim Stadtarchiv Bonn. [42] Neben dem Haus des Bundespräsidenten in Bonn befand sich das sogenannte „Palmenhaus". Im Laufe der Jahre wurde es als Gartenhaus umgestaltet (aus: BArch B 122/23499). [43] u.a. Adenauerallee 135, 135a, Kaiser-Friedrich-Straße 12, 14, 16, 18 in Bonn;aus: BArch B 122/66201. [44] aus: BArch B 122/66201. [45] Aus: BArch B 122/66201. [46] Aus: BArch B 122/66247; enthält u.a.: Protokoll über die Sitzung des Preisgerichtes für den Bauwettbewerb Bundespräsidialamt vom 10.-12. Juni 1974. [47] Aus: BArch B 122/66204 z. B. in BArch B 122/66206 sind zu den Liegenschaften in Bonn und Berlin zahlreiche Baupläne und Skizzen vorhanden. [48] Siehe Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg), Stand: 1. Juni 2009. [49] Siehe Spath, Franz: Das Bundespräsidialamt, S. 141. [50] Falls der Antrag für das Kind unterblieben ist, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden; pro Familie kann nur eine Ehrenpatenschaft übernommen werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sein. [51] Siehe Spath, Franz: Das Bundespräsidialamt, S. 51-52:„Mit Beendigung der Amtszeit eines Bundespräsidenten enden nicht schlagartig alle seine aus dem Amt erwachsenen Bindungen". [52] Detailinformationen zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland: Spath, Franz: S. 144-159, Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg. BPrA), sowie htttp:///www.bundespraesident.de/Orden-und-Ehrungen (Stand: 24. Oktober 2009), Orden und Ehrenzeichen: 50 Jahre Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, BDOS (Hrsg.), August 2001. [53] Spath, Franz: Das Bundespräsidialamt, S. 136. [54] Biografische Daten hauptsächlich entnommen aus: BArch B 122/6754, 7309, 7385, 11433, 15099, 15673. [55] Uta Ranke-Heinemann kandidierte 1999 für das Amt des Bundespräsidenten, unterlag aber Johannes Rau. [56] Christa Delius ist die Mutter von Christina Rau, der Frau des achten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Johannes Rau. [57] Aus: BArch B 122/7332. [58] Aus: BArch B 122/7379, 7380. [59] Das Thema der zweiten nationalökonomischen Dissertation betraf die „Spartätigkeit der Essener Kruppschen Werksangehörigen" (aus: BArch B 122/15673). [60] Biografische Daten hauptsächlich entnommen aus: BArch B 122/23499, 11433. [61] Aus: Salentin, Ursula: Fünf Wege in die Villa Hammerschmidt: Elly Heuss-Knapp, Wilhelmine Lübke, Hilda Heinemann, Mildred Scheel, Veronica Carstens, 7. Auflage, Freiburg i. Br., 1986, S. 80-81. [62] Eine Aufstellung der Termine („Agenda") von Hilda Heinemann aus den Jahren 1969-1974 neben biografischen Angaben zur Familie Heinemann kann aus BArch B 122/23499 entnommen werden. Eine [69] Aufstellung der übernommenen und abgelehnten Schirmherrschaften (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) von Hilda Heinemann ist in BArch B 122/15120 enthalten. Angaben aus der Archivischen Hilfsmittelsammlung des Bundesarchivs (AHM) entnommen; hauptsächlich aus Hausmitteilungen (HM), Organigrammen und Geschäftsverteilungsplänen (GVPl.) des Bundespräsidialamtes; zum größten Teil in: BArch B 122 AHM Personalveränderungen (Pers.), Band 1 und 2, 1954-2008; bei anderen Fundorten wurde Entsprechendes angegeben. Die Bilder können in der Bilddatenbank des Bundesarchivs (http://www.bild.bundesarchiv.de) recherchiert werden. [70] 7. September 1949-12. September 1949 war Bundesratspräsident Karl Arnold amtierendes Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. [71] Bundesratspräsident Jens Böhrnsen übernahm kommissarisch vom 1.-30. Juni 2010 die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten. Am 30. Juni 2010 wurde Dr. Christian Wulff im Dritten Wahlgang zum zehnten Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland gewählt. [72]Siehe Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S. 524. [73]Aus: HM Nr. 11/69 vom 29. Mai 1969 sowie Organisationserlass des Bundespräsidenten vom 28. Mai 1969 (In: B 122 AHM GVPl Teiländerungen). [74] Albert Einsiedler nahm vom 30. Mai bis 25. Juni 1969 als ständiger Vertreter kommissarisch die Amtsbefugnisse des Chefs des Bundespräsidialamtes wahr. Biografische Angaben in: BArch B 122/11.433. [75] Nach HM Nr. 10/89 zum Auswärtigen Amt versetzt; Dr. Andreas Meyer-Landrut vom Auswärtigen Amt (AA) zum Bundespräsidialamt versetzt. [76] Aus: HM Nr. 15/94 und Nr. 25/99. [77] Ab dem 1. Juli 2004 im einstweiligen Ruhestand (aus: HM Nr. 18/04). [78] Zunächst tätig im Auswärtigen Amt; Leiter des Ministerbüros im AA, seit 2000 Vorstandsvorsitzender der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft; nach Erreichen der Altersgrenze aus dem BPrA ausgeschieden. Seit 2008 Vorsitzender der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft. [79] Seit 1977 im BMF tätig; danach Staatssekretär und persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers zur Vorbereitung der Weltwirtschaftsgipfel (bis 1995). Seit 1995 beim Finanzkonzern Wüstenrot & Württembergische. Seit 2001 Vorstandsvorsitzender; ab März 2006 im Bundespräsidialamt. [80] In den Beständen des Bildarchivs ist bislang kein Foto von Dr. Lothar Hagebölling vorhanden (Stand:1. Dezember 2010). [81] In der Akte BArch B 122/14024 ist ein Vermerk des Bundespräsidialamtes vom 29. Oktober 1970 vorhanden, in dem es heißt: (...) „haben der Herr Bundespräsident und der Herr Bundeskanzler sich darauf geeinigt, da[ss] in diesem Jahr der Bundespräsident zu Weihnachten und der Bundeskanzler zum Jahreswechsel in Rundfunk und Fernsehen sprechen werden. Der Bundespräsident hat sich bereit erklärt, die Sendezeiten des Bundeskanzlers zu Weihnachten zu übernehmen." [82] Eine Gesamtstatistik zur Präsidentschaft von Gustav W. Heinemann konnte bislang in B 122 leider nicht ermittelt werden; „Die Präsidentschaft Walter Scheels in der statistischen Übersicht" (ca. Januar 1975) in: BArch B 122/23779. [83] Vergleiche: BArch B 122/56129 in Auszügen für die 1960er, z. T. auch 1970er Jahre; Detailaufstellung über die ernannten und entlassenen Bundesminister in: BArch B 122/32500; Meldungen zum 1. April 1970 über ausgeschiedene Beamte in: BArch B 122/25796. [84] In BArch B 122/15067: Übernahme der 10000sten Ehrenpatenschaft durch Bundespräsident Heinemann (Juni 1973). Bundespräsident Heuss hatte ca. 16000, Bundespräsident Lübke ca. 29000 Ehrenpatenschaften übernommen. [85] Aus: BArch B 122/23499. [86] Aus: BArch B 122/23499. [87] Siehe z. B.: BArch B 122/15035-15039 (Amtszeit Heinemann). [88] Staatsakt zum 25-jährigen Jubiläum des Inkrafttreten des Grundgesetzes In: BArch B 122/15021. [89] Aus: BArch B 122/7786 und 6811; 3 Bilder in BArch B 122 Bild-007786-001 bis -003; (Absprachen zwischen dem Künstler, der Stadt Wilhelmshaven und dem Bundespräsidialamt erfolgten vor der Realisierung des Projektes). [90] Aus: BArch B 122/23499 [91] Siehe BArch B 122/6737-6739. [92] Aus: http://www.bundesarchiv.de/aufgaben_organisation/abteilungen/erinnerungsstaette/index.html (Stand: Dezember 2009). [93] Zur Herstellung von Briefsachen (Kopfbögen, Briefumschlägen, Briefpapier) in: BArch B 122/25727 und BArch B 122/17084. [94] Siehe BArch B 122/23779. [95] Siehe: Hausanordnung Nr. 2/1972 vom 22. Februar 1972 bzw. Hausanordnung Nr. 1 (?)/75 vom 9. Januar 1975 (In: BArch B 122/23779). [96] Aus: BArch B 122/56129; Vermerk I/1 - 3303 vom 9. Mai 1975. [97] Aus: BArch B 122/34113; Vermerk GL II - 3460 vom 9. Dezember 1971 mit Anlage (ca. Mitte 1971) Bearbeitungshinweis Kontakte bestehen mit der Ordenskanzlei und dem Schriftgutverwaltungsreferat im Bundespräsidialamt. Zitierweise BArch B 122-ORG/...
- EHRI
- Archief
- de-002579-b_122_org
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer