Deutscher Frauenrat
Geschichte des Bestandsbildners Der Deutsche Frauenrat wurde am 8. Dezember 1951 in Frankfurt/Main als "In "Informationsdienst für Frauenfragen" gegründet. Zu den 14 Gründungsverbänden gehörten u. a. die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen, die Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG), der Deutsche Akademikerinnenbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund, Hauptabt. VII - Frauen, der Deutsche Hausfrauenbund und die Evangelische Frauenarbeit in Deutschland. Der Informationsdienst war ein loser Zusammenschluß eigenständiger Frauengruppen, der sich als ein Dienstleistungsorgan für den Austausch und die Weitergabe von Informationen verstand. In den folgenden Jahren entwickelte sich aus dem losen Miteinander unter der Leitung der ersten Vorsitzenden des Verbandes, Nora Melle, eine festere Gemeinschaft, die sich bis heute als Dachorganisation zur Durchsetzung von Fraueninteressen versteht. Laut Satzung ist der Zweck des Vereins die "Förderung der staatsbürgerlichen Bildung zur Sicherung der Demokratie, die Förderung der Toleranz und der Völkerverständigung". Ab 1958 führte der Verband den Namen "Informationsdienst und Aktionskreis deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e. V.". Die Umbenennung in "Deutscher Frauenrat" erfolgte 1969. Stand: August 2004 Bestandsbeschreibung Schriftwechsel mit Parteien, Verbänden und Organisationen wie der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, dem Deutschen Ärztinnenbund e. V., dem Deutschen Frauenring e. V., dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der CDU, SPD und FDP 1950-1975 (63), Schriftwechsel mit Einrichtungen der Presse, des Rundfunks und des Buchhandels 1952-1975 (18), Schriftwechsel mit staatlichen Behörden und Einrichtungen in Bund, Ländern und Gemeinden 1951-1973 (19), allgemeiner Schriftwechsel mit Stellen im In- und Ausland, u. a. dem Kuratorium für den Jugendplan und dem Zürcher Frauenverein 1951-1974 (32) Stand: August 2004 Erschließungszustand Vorläufiges Verzeichnis Umfang, Erläuterung 132 Zitierweise BArch B 211/... Besondere Benutzungsbedingungen BArchG (Vertrag 1976: BenutzungsO)
- EHRI
- Archief
- de-002579-b_211
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