Bundesanstalt für Flugsicherung.- Organisationsunterlagen
Geschichte des Bestandsbildners Die Bundesanstalt für Flugsicherung (BfS) wurde durch Gesetz vom 23. März 1953 (BGBl. I S. 70) als eine nicht rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr gegründet und löste somit den Flugsicherungsdienst der Alliierten der westlichen Besatzungszonen ab. Ihre Aufgabe war die Sicherung der Luftfahrt, ...