Tarifgemeinschaft Deutscher Länder
Bestandsbeschreibung Die deutschen Länder haben sich unter dem Namen "Tarifgemeinschaft deutscher Länder" (TdL) zu einer Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen, deren Zweck die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder an der Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes ist. Die Tarifgemeinschaft ist neben dem Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände Partei des ...




